Beschlussvorlage - 07/SVV/0344
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 'Rote Kaserne Ost'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.05.2007
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06.06.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.05.2007
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Erläuterung
Anlage 1
1.
Kurzeinführung
1.1. Anlass und Ziel der Planänderung
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 07.06.2006 den Bebauungsplan Nr. 52 „Rote
Kaserne Ost “ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne
Ost“ wurde mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt am
29.06.2006 rechtsgültig. Mit den darin enthaltenen Festsetzungen (u.a. für
Gewerbe, Mischnutzungen, Wohnen, öffentliche und private Grünflächen) ist
eine abwechslungsreiche
Nutzungsmischung ermöglicht worden.
Nach der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes im
Juni 2006 hat sich die Nachfragesituation nach Nutzungsmöglichkeiten für dieses
Quartier dahingehend geändert, dass Nachfragen nach Standorten für die Entwicklung von Wohnungen und
Dienstleistungen insbesondere in den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden
zunahmen; während lediglich für dieses Gebiet keine Nachfragen nach „reinen“
Gewerbeflächen weder für die Bestandsgebäude noch für die Freiflächenpotentiale
von Investorenseite zu verzeichnen waren. Da in Gewerbegebieten eine
Wohnnutzung nur sehr eingeschränkt zulässig ist, sollen mit dem
Änderungsverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden,
die Bestandsgebäude und Freiflächenpotentiale auch für Wohnzwecke nutzen zu
können um somit eine größere Flexibilität für eine zügige Entwicklung der
Baugrundstücke zu haben.
Die geplante Ausweisung von Mischgebieten auf
den bisherigen Baufeldern GEe 1, GE 2 und GEe 3 schafft zudem einen
städtebaulich sinnvollen Übergang von den gemischt genutzten Baufeldern an der
Nedlitzer Straße zum Reinen Wohngebiet im östlich angrenzenden Bebauungsplan
Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide“. Der Planungsansatz einer
wohnverträglichen Nutzung ergibt sich bereits aus den Schallschutzfestsetzungen
für die Baufelder GEe1 und GEe3 (eingeschränkte Gewerbegebiete) zum Schutz der
reinen Wohnnutzung des Bebauungsplanes Nr. 95.
1.2 Vorgesehene Änderungen
Die vorgesehenen,
nachfolgend dargestellten Änderungen (siehe Anlage 2) beziehen sich im
wesentlichen auf die Art der Nutzung; die Festsetzungen zum Maß der baulichen
Nutzungen bleiben, mit Ausnahme des Baufeldes GEe 3, unverändert. Des Weiteren
sollen im bisherigen GEe 3 die überbaubaren Grundstücksflächen derart verändert
werden, dass nach Süden ausgerichtete Freiflächen entstehen können.
Im Einzelnen sind die folgenden wesentlichen
Änderungen beabsichtigt:
Baufeld MI 5:
Verschiebung des Baufensters für den südlichen
Stallflügel (Neubaupotential) nach Norden um ca. 7,5 m, damit nach Süden
ausgerichtete Freiflächen entstehen können.
Baufeld GEe 1
Änderung in ein Mischgebiet
Baufeld GE 2
Änderung in ein Mischgebiet
Baufeld GEe 3
Änderung in ein Mischgebiet
Anpassung der städtebaulichen Struktur
entsprechend der beiliegenden städtebaulichen Konzeption (Anlage 3)
Flankierend erfolgt dazu die Anpassung der
textlichen Festsetzungen und die Erarbeitung eines Umweltberichtes. Das BauGB
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) findet Anwendung.
1.3 Eingriffe in Natur und
Landschaft
Die geplanten
Festsetzungen ermöglichen Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 18
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 10 Brandenburgisches
Naturschutzgesetz (BbgNatSchG). Die Eingriffe sowie deren Kompensation werden
im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt. Alle durch
den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch
entsprechende Maßnahmen im Plangebiet vermieden, gemindert bzw. kompensiert.
Ziel
ist es, die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die geplanten Festsetzungen
insgesamt so gering wie möglich zu halten. Potentiale werden hier im Baufeld
GEe 3 gesehen, das in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden soll. Damit
verbunden soll die GRZ von 0,8 auf 0,4 gesenkt werden.
1.4
FNP-Änderung
In der wirksamen 4. Änderung des FNP vom
29.06.2006 ist das Plangebiet als Gewerbegebiet dargestellt. Ein Bebauungsplan mit der Festsetzung
„Mischgebiet“, bzw. „Allgemeines Wohngebiet“ ist aus dieser Darstellung nicht
entwickelbar.
Am 02.03.2006 hat die
Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes
beschlossen. Im Entwurf, der im
Herbst 2007 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden soll, liegt das
Plangebiet innerhalb der gemischten Baufläche M1 (GFZ 0,8- 1,6). Aus dieser
Darstellung kann die o.g. Bebauungsplan-Änderung gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB entwickelt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht.
Der Bebauungsplan setzt durch die Landeshauptstadt Potsdam
neu zu errichtende Erschließungsanlagen fest.
Diese sind bereits fertiggestellt ( Bruno-Taut-Straße,
Friedrich-Klausing-Straße, Graf-von-Schwerin-Straße,
Fritz-von-der-Lanken-Straße).
Die
Finanzierung erfolgte aus dem Treuhandvermögen.