Beschlussvorlage - 07/SVV/0475
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreditaufnahme des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für den Neubau der Hauptfeuerwache
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Einreicher*:
- Wapenhans, Hansjörg, 3710
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Aufnahme von Krediten im Monat Juni 2007 in Höhe von 8.004.884 Euro zur Finanzierung des Investitionsvorhabens Neubau einer Hauptfeuerwache durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:
- Kommunalkredit,
Raten-/Annuitätendarlehen unter Aussetzung der Tilgung während der
Bauphase,
- max. Zinssatz 4,9 % p.a.
Erläuterung
Begründung:
Der Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes KIS, der durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2007, DS 07/SVV/0020, beschlossen wurde, beinhaltet eine Kreditermächtigung für den Eigenbetrieb in Höhe von 13.004.884 Euro Diese Kreditermächtigung wurde durch das Ministerium des Inneren am 26.04.2007 unter dem Aktenzeichen III/2.22-363-22/54-1/07 genehmigt.
Gemäß Wirtschaftsplan und Baufortschrittsplanung ist für den
Neubau der Hauptfeuerwache die Aufnahme von Kreditmitteln i.H.v. 19.300.000
Euro vorgesehen, wobei im Kalenderjahr 2007 8.004.884 Euro und im Kalenderjahr
2008 11.295.116 Euro bereitzustellen sind.
Es wird beabsichtigt, zinsgünstige Darlehen der
Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitionsbank des
Landes Brandenburg - ILB - zu nutzen. Im Falle der Gewährung dieser
Darlehen würden sich die Finanzierungskosten für das Investitionsvorhaben
Neubau der Hauptfeuerwache im Vergleich zu den geplanten Kosten erheblich
verringern. Über den nicht durch Förderdarlehen abgedeckten Teil der geplanten
Kreditsumme wird ein Kommunaldarlehen zu marktüblichen Konditionen aufgenommen,
wobei die Vergabe im Wettbewerbsverfahren erfolgt.
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die
Kreditaufnahme liegt gemäß § 12 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam
und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der
Stadtverordnetenversammlung.
Nach
erfolgter Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird der KIS in
Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service auf der
Grundlage von Angeboten die Kredite in Höhe von 8,0 Mio. Euro im Rahmen der
vorgenannten Konditionen zu den tagesaktuell günstigsten Konditionen aufnehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird nach Abschluss der
Kreditverträge in der nächst folgenden Sitzung über den ausgehandelten Zinssatz
informiert.