Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0478

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mitte der 90er Jahre wurde der nördliche Bassinplatz auf der Grundlage vorangehender politischer Beschlüsse und folgender abgestimmter Planungen, im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam, durch den Sanierungsträger Potsdam neu gestaltet.

 

Das Vorhaben ist aus städtebaulichen Fördermitteln finanziert worden. Die entsprechenden Fördermittelrichtlinien sehen eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren vor. Die in diesem Zusammenhang festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten des Platzes sind auf den Potsdamer Wochenmarkt und temporäre Veranstaltungen außerhalb der Marktzeiten beschränkt.

 

Rechtlich ist somit zunächst eine Nutzung als Parkplatz unzulässig.

 

Jener Teil des Bassinplatzes ist keine gewidmete Verkehrsfläche im Sinne des Brandenburgischen Straßengesetzes. Er ist vielmehr die der gewerberechtlichen Festsetzung folgende Marktfläche, auf welcher der Wochenmarkt an sechs Tagen der Woche stattfindet.

 

Es gelten zurzeit folgende Öffnungszeiten:

                                                                           

1. in der Zeit vom 01.04. – 31.10. jeden Jahres

 

Montag  - Freitag von 07:00 – 17:00 Uhr

Samstag                     von 07:00 – 13:00 Uhr

 

2. in der Zeit vom 01.11. – 31.03. jeden Jahres

 

Montag  - Freitag von 07:00 – 16:00 Uhr

Samstag                     von 07:00 – 12:00 Uhr

 

Durch den Auf- bzw. Abbau verlängern sich die tatsächlichen Nutzungszeiten um einen Vor- und Nachlauf von ca. 1,5 Stunden morgens und abends.

Darüber hinausgehende bzw. andere Nutzungen stellen einen stets im Einzelfall zu entscheidenden und restriktiv zu handhabenden Ausnahmefall dar.

 

Die für die Gesamtorganisation des Wochenmarktes geltende Marktordnung regelt u.a., dass die Markthändler verpflichtet sind nach Beendigung des Marktes die Marktfläche vollständig zu beräumen.

Verkaufsfahrzeuge und -anhänger dürfen grundsätzlich nicht verbleiben. Zudem haben jegliche Fahrzeuge, sofern sie nicht zwingend den Verkauf voraussetzen, während der Öffnungszeiten den Platz zu verlassen.

 

Allein die Organisation und der Ablauf des Wochenmarktes lassen ein Parken außerhalb der Nutzungszeiten für Jedermann nur sehr beschränkt zu.

Für Bewohner als auch Übernachtungsbesucher der Stadt wäre das Parken zudem in jedem Fall unattraktiv, da der Platz in den frühen Morgenstunden frei sein muss.

 

Bereits jetzt bestehen vereinzelt Probleme unzulässig auf dem Platz parkender Fahrzeuge. Zudem hätte die Öffnung des Platzes zum generellen Parken außerhalb der Marktnutzungszeiten zur Folge, dass eine Reihe von Marktbeschickern Ihre Fahrzeuge gleichermaßen stehen lassen würden.

 

Gleichwohl besteht bereits über einen längeren Zeitraum die Möglichkeit des Parkens von samstags 15:00 Uhr bis sonntags 21:00 Uhr sowie feiertags von 09:00 bis 21:00 Uhr.

Eine weitere Ausdehnung der Parkzeiten ist aus dargestellten Gründen nicht möglich.

 

Aus gleichen örtlichen und sachlichen Gründen ist auch ein Parken für Schüler des Weiterbildungskollegs nicht möglich.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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