Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0478
Grunddaten
- Betreff:
-
Abendliche Beparkung am Bassinplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.06.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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20.06.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mitte der
90er Jahre wurde der nördliche Bassinplatz auf der Grundlage vorangehender
politischer Beschlüsse und folgender abgestimmter Planungen, im Auftrag der
Landeshauptstadt Potsdam, durch den Sanierungsträger Potsdam neu gestaltet.
Das
Vorhaben ist aus städtebaulichen Fördermitteln finanziert worden. Die
entsprechenden Fördermittelrichtlinien sehen eine Zweckbindungsfrist von 25
Jahren vor. Die in diesem Zusammenhang festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten des
Platzes sind auf den Potsdamer Wochenmarkt und temporäre Veranstaltungen außerhalb
der Marktzeiten beschränkt.
Rechtlich
ist somit zunächst eine Nutzung als Parkplatz unzulässig.
Jener Teil des Bassinplatzes ist keine gewidmete
Verkehrsfläche im Sinne des Brandenburgischen Straßengesetzes. Er ist vielmehr
die der gewerberechtlichen Festsetzung folgende Marktfläche, auf welcher der
Wochenmarkt an sechs Tagen der Woche stattfindet.
Es gelten zurzeit
folgende Öffnungszeiten:
1. in der Zeit vom
01.04. – 31.10. jeden Jahres
Montag -
Freitag von 07:00 – 17:00 Uhr
Samstag von
07:00 – 13:00 Uhr
2. in der Zeit vom 01.11. – 31.03. jeden Jahres
Montag -
Freitag von 07:00 – 16:00 Uhr
Samstag von
07:00 – 12:00 Uhr
Durch den Auf- bzw. Abbau verlängern sich die tatsächlichen
Nutzungszeiten um einen Vor- und Nachlauf von ca. 1,5 Stunden morgens und
abends.
Darüber
hinausgehende bzw. andere Nutzungen stellen einen stets im Einzelfall zu
entscheidenden und restriktiv zu handhabenden Ausnahmefall dar.
Die für die Gesamtorganisation des Wochenmarktes geltende
Marktordnung regelt u.a., dass die Markthändler verpflichtet sind nach
Beendigung des Marktes die Marktfläche vollständig zu beräumen.
Verkaufsfahrzeuge und -anhänger dürfen grundsätzlich nicht
verbleiben. Zudem haben jegliche Fahrzeuge, sofern sie nicht zwingend den
Verkauf voraussetzen, während der Öffnungszeiten den Platz zu verlassen.
Allein die Organisation und der Ablauf des Wochenmarktes
lassen ein Parken außerhalb der Nutzungszeiten für Jedermann nur sehr
beschränkt zu.
Für
Bewohner als auch Übernachtungsbesucher der Stadt wäre das Parken zudem in
jedem Fall unattraktiv, da der Platz in den frühen Morgenstunden frei sein
muss.
Bereits
jetzt bestehen vereinzelt Probleme unzulässig auf dem Platz parkender
Fahrzeuge. Zudem hätte die Öffnung des Platzes zum generellen Parken außerhalb
der Marktnutzungszeiten zur Folge, dass eine Reihe von Marktbeschickern Ihre
Fahrzeuge gleichermaßen stehen lassen würden.
Gleichwohl besteht bereits über einen längeren Zeitraum die
Möglichkeit des Parkens von samstags 15:00 Uhr bis sonntags 21:00 Uhr sowie
feiertags von 09:00 bis 21:00 Uhr.
Eine
weitere Ausdehnung der Parkzeiten ist aus dargestellten Gründen nicht möglich.
Aus
gleichen örtlichen und sachlichen Gründen ist auch ein Parken für Schüler des
Weiterbildungskollegs nicht möglich.