Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0480
Grunddaten
- Betreff:
-
Begrünung Charlottenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.06.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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21.06.2007
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20.09.2007
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18.10.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Prüfbericht
über die Möglichkeiten der Begrünung der Charlottenstraße unabhängig von der
Sanierung der Gehwege.
Mit der Entscheidung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 01. Februar 2007 über die Baumpflanzungen auf dem südlichen Gehweg der Charlottenstraße zwischen Dortustraße und Wilhelm-Staab-Straße hat das Ministerium die zeitnahe Vorlage eines Gesamtkonzeptes zur Bepflanzung der Charlottenstraße gefordert.
Zur Fertigstellung dieses Konzeptes werden derzeit die exakten Baumstandorte mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Der Entwurf sieht 37 Neupflanzungen von Bäumen (Feldahorn) vor.
Eine Baumpflanzung unabhängig von der Erneuerung der Gehwege vorzunehmen ist
aus folgenden Gründen nicht zu empfehlen.
Für die Baumpflanzung ist eine Ausführungsplanung zu erarbeiten. Dazu muss u.a. der Bestand an unterirdischen Versorgungsleitungen ermittelt werden.
Von deren Lage hängt ab, ob evt. Umverlegungen durchgeführt werden müssen.
Von deren Zustand hängt ab, ob eine Erneuerung von Leitungen erforderlich wird.
Sollte das der Fall sein, ist die Erneuerung der Gehwege (ggf. Gehwegabschnitte) unumgänglich.
Bei einer vorzeitigen Baumpflanzung sind auch partielle Gehwegerneuerungen um die neu anzulegenden Baumscheiben unvermeidbar. Das erzeugt insgesamt einen höheren finanziellen Aufwand, da eine komplette Gehwegerneuerung dadurch nicht entbehrlich wird.
Ob und in
welchem Umfang bürgerschaftliches Interesse an einer finanziellen Unterstützung
von Baumpflanzungen besteht, konnte in der Kürze der Zeit nicht ermittelt
werden.
Mit dem
Einsatz von Spenden würde sich zwar der Anteil an Städtebaufördermitteln
verringern, jedoch wird dadurch der Durchführungszeitraum unkalkulierbarer.
Spenden
sollten sinnvoller für die Pflege nach Ablauf der Gewährleistungspflege
eingesetzt werden.
Zur Finanzierung der Baumpflanzungen können Ausgleichszahlungen
(Baumfällungen) aus dem Bereich Umwelt herangezogen werden.