Anfrage - 07/SVV/0512

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat im Januar 2001 die Arbeitshilfe „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ veröffentlicht. Um die Nachhaltigkeit beim Bauen umzusetzen, sollen mit diesem Leitfaden ganzheitliche Grundsätze zum nachhaltigen Planen und Bauen, Betreiben und Unterhalten sowie zur Nutzung von Liegenschaften und Gebäuden erreicht werden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Findet der „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ auch für Gebäude und Außenanlagen städtischer Liegenschaften seine Anwendung?

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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