Anfrage - 07/SVV/0414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Allgemeinem Gleichstellungsgesetz ist vorgesehen, bei Problem- und Konfliktsituationen in Sachen Gleichstellung eine zuständige Stelle nach § 12 AGG einzurichten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie ist der Stand bei der Einrichtung einer solchen zuständigen Stelle in der Stadtverwaltung Potsdam?

 

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Erläuterung

 

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