Antrag - 07/SVV/0405
Grunddaten
- Betreff:
-
Abrechnung Betriebskosten gemäß § 5a EStG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.06.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt,
- von der Geschäftsführung der
Pro Potsdam GmbH prüfen zu lassen, in welcher Weise die jährlichen
Betriebskostenabrechnungen darauf abgestellt werden können, dass sie für
die Geltendmachung von Steuerabsetzungen nach § 35a EStG durch die Mieter als Abrechnungsgrundlage verwendet
werden können,
- und, soweit sich dafür eine
Möglichkeit ergibt, die Voraussetzungen schaffen zu lassen, dass bei den
Betriebskostenabrechnungen für die Abrechnungszeiträume ab dem Jahre 2007
die veränderte Abrechnungsweise eingeführt werden kann.
Die
Ergebnisse der Prüfung sind der Stadtverordnetenversammlung im September 2007
in Form einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis zu geben.
Erläuterung
Begründung:
Ab dem Jahr 2006 können
Wohnungseigentümer aber auch Mieter nach § 35 a EStG die für sie anfallenden
haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Rahmen ihrer
Einkommensteuererklärung geltend machen. Erste Verwaltungsabrechnungen von
Wohneigentumsanlagen in der Stadt Potsdam weisen diese Beträge gesondert aus.
Der Steuerpflichtige
erhält 20 % Steuererstattung auf die angefallenen Kosten.