Antrag - 07/SVV/0405

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. von der Geschäftsführung der Pro Potsdam GmbH prüfen zu lassen, in welcher Weise die jährlichen Betriebskostenabrechnungen darauf abgestellt werden können, dass sie für die Geltendmachung von Steuerabsetzungen nach § 35a  EStG durch die Mieter als  Abrechnungsgrundlage verwendet werden können,
  2. und, soweit sich dafür eine Möglichkeit ergibt, die Voraussetzungen schaffen zu lassen, dass bei den Betriebskostenabrechnungen für die Abrechnungszeiträume ab dem Jahre 2007 die veränderte Abrechnungsweise eingeführt werden kann.

 

Die Ergebnisse der Prüfung sind der Stadtverordnetenversammlung im September 2007 in Form einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis zu geben.

 

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Erläuterung

Begründung:

Ab dem Jahr 2006 können Wohnungseigentümer aber auch Mieter nach § 35 a EStG die für sie anfallenden haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Erste Verwaltungsabrechnungen von Wohneigentumsanlagen in der Stadt Potsdam weisen diese Beträge gesondert aus.

Der Steuerpflichtige erhält 20 % Steuererstattung auf die angefallenen Kosten.

 

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