Antrag - 07/SVV/0492

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die aus einem evtl. Verkauf von Steinen aus dem Fundament des ehemaligen Stadtschlosses erzielten Einnahmen sind ausschließlich für die Umsetzung der Maßnahmen des Begleitbeschlusses zum Auslegungsbeschluss des B-Planes Landtagsneubau zu verwenden.

 

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Presseberichten zufolge beabsichtigt der Verein „Mitteschön“ den Verkauf der Steine des ehemaligen Stadtschlossfundamentes und will die Einnahmen für den Nachbau der Landtagsfassade als Stadtschlossplagiat verwenden. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage 07/SVV/0387 teilt der Oberbürgermeister mit, dass die Steine sich im Eigentum der Stadt Potsdam befinden und dass er beabsichtige, über deren Verwendung zu entscheiden.

§ 12 der Hauptsatzung regelt die Zuständigkeit bei Vermögensgeschäften. Danach ist die StVV zuständig, wenn sie sich dies ausdrücklich vorbehält oder der Wert 300.000 € übersteigt. Entscheidungen bis zu dieser Wertgrenze hat der Hauptausschuss zu treffen. Lediglich bei Geschäften der laufenden Verwaltung kann der Oberbürgermeister allein entscheiden. Ein solcher Fall liegt aber offenkundig nicht vor. Daher hat die StVV bzw. der Hauptausschuss zu entscheiden.

Mit unserem Antrag möchten wir erreichen, dass die Einnahmen nicht für die Wiederherstellung der historischen Schlossfassade, sondern für die Sanierung von Bibliothek, Altem Rathaus, Schulen und Kitas verwendet werden.

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