Antrag - 07/SVV/0492
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Fundamente des ehemaligen Stadtschlosses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die aus
einem evtl. Verkauf von Steinen aus dem Fundament des ehemaligen Stadtschlosses
erzielten Einnahmen sind ausschließlich für die Umsetzung der Maßnahmen des
Begleitbeschlusses zum Auslegungsbeschluss des B-Planes Landtagsneubau zu
verwenden.
Erläuterung
Begründung:
Presseberichten
zufolge beabsichtigt der Verein „Mitteschön“ den Verkauf der Steine des
ehemaligen Stadtschlossfundamentes und will die Einnahmen für den Nachbau der
Landtagsfassade als Stadtschlossplagiat verwenden. In der Antwort auf unsere
Kleine Anfrage 07/SVV/0387 teilt der Oberbürgermeister mit, dass die Steine
sich im Eigentum der Stadt Potsdam befinden und dass er beabsichtige, über
deren Verwendung zu entscheiden.
§ 12
der Hauptsatzung regelt die Zuständigkeit bei Vermögensgeschäften. Danach ist
die StVV zuständig, wenn sie sich dies ausdrücklich vorbehält oder der Wert 300.000
€ übersteigt. Entscheidungen bis zu dieser Wertgrenze hat der Hauptausschuss zu
treffen. Lediglich bei Geschäften der laufenden Verwaltung kann der
Oberbürgermeister allein entscheiden. Ein solcher Fall liegt aber offenkundig
nicht vor. Daher hat die StVV bzw. der Hauptausschuss zu entscheiden.
Mit
unserem Antrag möchten wir erreichen, dass die Einnahmen nicht für die
Wiederherstellung der historischen Schlossfassade, sondern für die Sanierung
von Bibliothek, Altem Rathaus, Schulen und Kitas verwendet werden.