Antrag - 07/SVV/0491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass im Babelsberger Karl-Liebknecht-Stadion langfristig die für den Spielbetrieb des SV Babelsberg 03 und des FFC Turbine Potsdam erforderlichen Bedingungen gesichert bzw. geschaffen werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch zu stellenden Bauanträge zeitgerecht zu bescheiden. Besonderer Wert ist dabei auf die unbefristete Genehmigung für die

      Betreibung der Flutlichtanlage zu legen.

 

  1. In den Jahren 2007-2010 soll keine Kürzung des im Erbbaupachtvertrag vereinbarten

      städtischen Bewirtschaftungszuschusses erfolgen.

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist spätestens im Oktober 2007 ein Konzept

vorzulegen, das die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, deren Kosten und

      Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung beinhaltet.

      Dabei ist von einer Qualifikation des SVB 03 für die künftige 3. Bundesliga und einer 

      Teilnahme des FFC Turbine am UEFA-Cup auszugehen.

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Der SV Babelsberg 03 hat endlich den Aufstieg in die Regionalliga geschafft und strebt die Qualifikation für die künftige 3. Bundesliga an. Die Mannschaft des FFC Turbine Potsdam wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren eine Spitzenposition in der Frauenfußball-Bundesliga behaupten. Beide Vereine benötigen eine Sportstätte, die hinsichtlich Ausstattung und Kapazität die Anforderungen der Fußballverbände erfüllt, aber auch ausgelastet und  wirtschaftlich betrieben werden kann. Diese Voraussetzungen können in fast idealer Weise im Karl-Liebknecht-Stadion umgesetzt werden. Mit unserem Antrag möchten wir eine Handlungsgrundlage für die schrittweise Sanierung des städtischen Karli erhalten. Die Stadt Potsdam hat dem SVB 03 das schon damals sanierungsbedürftige Stadion bis 2042 in Erbbaupacht übertragen. Damit steht sie nach unserer Auffassung auch in der Pflicht sicherzustellen, dass das Stadion bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Dazu gehört sowohl die Bearbeitung von Bauanträgen in der rechtlich vorgeschriebenen Frist und Form, als auch die Zahlung des vereinbarten Bewirtschaftungszuschusses. Über diese Verpflichtungen hinaus sollte die Stadt die Vereine als sportliche Aushängeschilder der Stadt bei der Schaffung guter Rahmenbedingungen im Karl-Liebknecht-Stadion aktiv unterstützen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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