Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erlass des Innenministeriums des Landes Brandenburg zur ersten Nachtragshaushaltssatzung 2001 wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Der Oberbürgermeister wird die im Bericht geforderten Zuarbeiten und Berichtspflichten termingerecht umsetzen

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

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