Beschlussvorlage - 01/SVV/0833

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.

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Erläuterung

Die Abfallentsorgungssatzung vom 12. April 2000, beschlossen in der Stadtverordnetenversammlung am 05. April 2000, ist in dem Sonderdruck Nr. 1 des Amtsblattes für die Landeshauptstadt Potsdam am 28. April 2000 veröffentlicht worden.

 

Die Veröffentlichung eines Sonderdruckes stellt eine zweite Bekanntmachungsquelle neben dem regelmäßigen Amtsblatt dar.

Das öffentliche Bekanntmachungsblatt der Stadt (Amtsblatt) muss laut § 4 (2) der Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV - vom 25. April 1994 (GVBL.II S. 314), geändert durch die Verordnung vom 12. November 1994 (GVBL.II S. 970), geändert durch die Verordnung vom 01. Dezember 2000 (GVBL.II S. 435) jahrgangsweise fortlaufend nummeriert sein, damit der Bürger von allen Bekanntmachungen der Stadt Potsdam Kenntnis erlangt. Diese Voraussetzung liegt bei einer Veröffentlichung in einem Sonderdruck nicht vor.

 

Der Wortlaut der Bekanntmachungsverordnung vom 25. April 1994 (GVBL II S. 314) in § 4 Abs. 3 hatte zwar nicht diese eindeutige Formulierung, wie sie in der jetzt gültigen Fassung vom 01. Dezember 2000 aufgenommen wurde, doch ist aus Gründen der Rechtssicherheit die Satzung im vollen Wortlaut neu zu beschließen und im regulären Amtsblatt bekanntzumachen. Ändern muss sich bei dem Satzungsbeschluss lediglich die rückwirkende In-Kraft-Setzung.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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