Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ungenehmigte Werbung im Stadtgebiet insbesondere Plakate an Lichtmasten

 

1. Gegenwärtiger Zustand

Im gesamten Stadtgebiet sind Werbetafeln, nichhtamtliche Wegweiser oder Hinweisschilder in großer Anzahl ohne Koordination und mit unterschiedlicher Gestaltung aufgestellt bzw. an Anlagen befestigt. So hat auch die private Hinweisbeschilderung stetig zugenommen.

An vielen Stellen führt dieser Zustand zu einer Störung des Erscheinungsbildes der Stadt. Häufig wird dadurch auch die Erkennbarkeit amtlicher Beschilderung beeinträchtigt. Um diesem Zustand entgegen zu wirken werden gegenwärtig verstärkt Anstrengungen seitens dder Bereicche Bauaufsicht und Straßenverkehr unternommen. Im Einzelnen sind das Beseitigungsanordnungen sowie sofortige Entfernung ungenehmigter Werbeträger. Werrbung in Form von Plakaten auf Pappen werden zur Zeit nicht erlaubt.

 

2. rechtliche Grundlagen für Werbeanlagen

Kernvorschrift für die Anlagen der Außenwerbung ist die Brandenburgische Bauordnung. Bei der baurechtlichen Beurteilung der Anbringung von Werbeanlagen sind auch die Vorgaaben weiterer Vorschriften zu beachten (Denkmalschutz, Bauplanungsrecht, Gestaltungssatzung, Flächennutzungsplan usw.).

Eine herausragende Bedeutung kommt allerdings den straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu. Allein die abstrakte Möglichkeit der Ablenkung des Kraftfahrers ist ein hinreichender Grund Werbeanlagen in stark frequentierten Verkehrsräumen (z.B. Kreuzungen) nicht zuzulassen.

 

3. Lösungsansatz

Ziel der Stadt ist es, jener noch an vielen Stellen in unzureichender Qualität vorzufindender Verannstaltungswerbung, zzielgerichtet entgegenzuwirken. Eine mögliche Lösung ist die Privatisierung der Werbung an Lichtmasten, welche sich im Eigentum der Stadt befinden.

 

Zum gegenwärtigen Vorbereitungs- und Verfahrensstand wird mitgeteilt :

1. Insgesamt befinden sich in der Ämterabstimmung 82 Standorte (Masten) in 17 Straßenzügen.

2. Die Rahmenbedingungen und Kriterien der Ausschreibung der Leistung wurden im Monat Februar 2001 mit den beteiligten Ämtern abgestimmt.

3. Die wirtschaftliche Machbarkeit (Rentabilität) für potentielle Bewerber werden mit diesen noch vor der Ausschreibung diskutiert.

4. Ziel ist es im Mai 2001 eine Ausschreibung vorzunehmen.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bereits heute erkennbar ist, dass eine Nutzung dder zu schaffenden Werbeanlagen ausschließlich für kulturelle Veranstaltungen der Stadt unrealistisch erscheint, da die finanziellen Mittel, insbesondere freier Kulturträger, für Werbung nur sehr begrenzt sind.

Insofern sollte ein bestimmter Anteil der Anlagen auch für gewerbliche Werbung nutzbar sein.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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