Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0203
Grunddaten
- Betreff:
-
Plakatwerbung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- 32.3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.04.2001
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Beschlussvorschlag
Ungenehmigte
Werbung im Stadtgebiet insbesondere Plakate an Lichtmasten
1.
Gegenwärtiger Zustand
Im
gesamten Stadtgebiet sind Werbetafeln, nichhtamtliche Wegweiser oder
Hinweisschilder in großer Anzahl ohne Koordination und mit unterschiedlicher
Gestaltung aufgestellt bzw. an Anlagen befestigt. So hat auch die private
Hinweisbeschilderung stetig zugenommen.
An vielen
Stellen führt dieser Zustand zu einer Störung des Erscheinungsbildes der Stadt.
Häufig wird dadurch auch die Erkennbarkeit amtlicher Beschilderung
beeinträchtigt. Um diesem Zustand entgegen zu wirken werden gegenwärtig
verstärkt Anstrengungen seitens dder Bereicche Bauaufsicht und Straßenverkehr
unternommen. Im Einzelnen sind das Beseitigungsanordnungen sowie sofortige
Entfernung ungenehmigter Werbeträger. Werrbung in Form von Plakaten auf Pappen
werden zur Zeit nicht erlaubt.
2.
rechtliche Grundlagen für Werbeanlagen
Kernvorschrift
für die Anlagen der Außenwerbung ist die Brandenburgische Bauordnung. Bei der
baurechtlichen Beurteilung der Anbringung von Werbeanlagen sind auch die
Vorgaaben weiterer Vorschriften zu beachten (Denkmalschutz, Bauplanungsrecht,
Gestaltungssatzung, Flächennutzungsplan usw.).
Eine
herausragende Bedeutung kommt allerdings den straßen- und
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu. Allein die abstrakte Möglichkeit
der Ablenkung des Kraftfahrers ist ein hinreichender Grund Werbeanlagen in
stark frequentierten Verkehrsräumen (z.B. Kreuzungen) nicht zuzulassen.
3.
Lösungsansatz
Ziel der
Stadt ist es, jener noch an vielen Stellen in unzureichender Qualität
vorzufindender Verannstaltungswerbung, zzielgerichtet entgegenzuwirken. Eine
mögliche Lösung ist die Privatisierung der Werbung an Lichtmasten, welche sich
im Eigentum der Stadt befinden.
Zum
gegenwärtigen Vorbereitungs- und Verfahrensstand wird mitgeteilt :
1.
Insgesamt befinden sich in der Ämterabstimmung 82 Standorte (Masten) in 17
Straßenzügen.
2. Die
Rahmenbedingungen und Kriterien der Ausschreibung der Leistung wurden im Monat
Februar 2001 mit den beteiligten Ämtern abgestimmt.
3. Die
wirtschaftliche Machbarkeit (Rentabilität) für potentielle Bewerber werden mit
diesen noch vor der Ausschreibung diskutiert.
4. Ziel
ist es im Mai 2001 eine Ausschreibung vorzunehmen.
Abschließend
wird darauf hingewiesen, dass bereits heute erkennbar ist, dass eine Nutzung
dder zu schaffenden Werbeanlagen ausschließlich für kulturelle Veranstaltungen
der Stadt unrealistisch erscheint, da die finanziellen Mittel, insbesondere
freier Kulturträger, für Werbung nur sehr begrenzt sind.
Insofern
sollte ein bestimmter Anteil der Anlagen auch für gewerbliche Werbung nutzbar
sein.