Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0481
Grunddaten
- Betreff:
-
Charlottenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.06.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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28.08.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Prüfbericht
über die Verbesserungsmöglichkeiten der Anbindung der Charlottenstraße an das
Netz der Einkaufsstraßen in der 2. Barocken Stadterweiterung
1.
Die
Eignung der Charlottenstraße als Standort des Einzelhandels
(Ziele der Sanierung / Entwicklung)
Einzelhandelseinrichtungen einschl. Gastronomie
sind in der Charlottenstraße vor allem im Bereich zwischen der Straße Am Bassin
und der Dortustraße vorhanden. Die Anzahl der Einrichtungen hat sich seit 1990
im Bereich der Charlottenstraße nur unwesentlich geändert; hingegen hat in
anderen, die Brandenburger Straße querenden Straßen der Innenstadt die
Gewerbefläche zugenommen. Entsprechend
den Zielen der Sanierung
(Beschluss der SVV vom 05.05.2004) ist bei der Sanierung der Gebäude der
Charlottenstraße ein Wohnanteil von mindestens 50% der zulässigen
Bruttogeschossfläche zu gewährleisten. Gewerbliche Nutzungen sind daher, unter
Gewährleistung des Wohnanteils, zulässig.
Die Eignung der Gebäude in der
Charlottenstraße für Einzelhandelseinrichtungen ist jedoch als überwiegend
problematisch zu bezeichnen, da die Erdgeschosse der barocken Gebäude über dem
Gehwegniveau liegen und nur über Treppenstufen erreichbar sind. Damit kann eine
barrierefreie Zugänglichkeit nicht geschaffen werden. Bedingt durch die
Struktur der barocken Gebäude könnten nur kleine Ladengrößen, wie in der
Brandenburger Straße und in ihren Querstraßen bereits genügend vorhanden,
geschaffen werden. Rund 90 dieser kleinen Ladeneinheiten stehen in der
Innenstadt leer, 25 davon in der Charlottenstraße. Eine weitere Zunahme der Anzahl
von kleinteiligen Handelseinrichtungen trägt daher nicht zur
Funktionsstärkung des Stadtzentrums bei.
In der Charlottenstraße befinden
sich die wertvollsten barocken Bürgerhäuser Potsdams, z.T. mit palastartigen
Großfassaden. Mit der Entwicklung der Charlottenstraße zur Einkaufsstraße würde
die Notwendigkeit entstehen, die wertvollsten Fassaden der Innenstadt durch
weitere Schaufenstereinbauten in ihrer Qualität gravierend zu mindern. Somit
ist eine solche Entwicklung aus denkmalpflegerischer Sicht abzulehnen.
Anmerkung: Weder der Verwaltung,
noch der AG Innenstadt sind Äußerungen von Einzelhändlern der Charlottenstraße
bekannt, die sich durch das Erscheinungsbild der Straße oder eine ungenügende
Anbindung an die Brandenburger Straße benachteiligt fühlen. Derzeit ist
festzustellen, dass bei der Sanierung von Gebäuden Gewerberäume zu Wohnungen umgebaut werden
.
2.
Maßnahmen
zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der Charlottenstraße
Der o.g. Abschnitt der
Charlottenstraße liegt im Sanierungsgebiet 2. Barocke Stadterweiterung. Im
Bereich zwischen der Dortustraße und der Wilhelm-Staab-Straße tangiert im Süden
der Entwicklungsbereich Block 27 die Charlottenstraße. Die Erneuerung des
Straßenraumes ist somit eine Aufgabe, die überwiegend der baulichen Sanierung
der 2. Barocken Stadterweiterung zuzuordnen ist und, in dem Abschnitt zwischen
der Dortustraße und der Wilhelm-Staab-Straße, dem Entwicklungsbereich Block 27
und aus den Treuhandvermögen zu finanzieren ist.
Die Erneuerung des Straßenraumes
beinhaltet folgende Maßnahmen:
·
Oberflächenerneuerung
Fahrbahn und Gehwege
·
Erneuerung
der Straßenbeleuchtung
·
Baumpflanzungen
Die Erneuerungsmaßnahmen werden abschnittsweise, je nach Finanzierungs-möglichkeit, durchgeführt. Die Erneuerung der Fahrbahn erfolgt in Asphalt. Die Erneuerung der Gehwege erfolgt in der Kombination von Erneuerung des Gehwegbelages in Mosaik ohne Gehwegplatten mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung und der Versorgungsleitungen (sofern erforderlich) und dem Pflanzen von Bäumen (Feldahorn).
Da weder ein Bedarf zur Veränderung der Gehwegbreite und auch nicht der Fahrbahnbreite besteht, erfolgt eine Veränderung des Straßenprofiles nicht - die Bordlinie bleibt erhalten. Das Parken wird dann in Längsrichtung zur Fahrbahn möglich sein.
Durchführung und Finanzierung:
1. BA: Erneuerung der Gehweges zwischen der Dortustraße und der Wilhelm-Staab-Straße, Baubeginn 2007, Finanzierung aus den Treuhand-vermögen Block 27
Nachfolgende Abschnitte der Gehwegerneuerung und der Zeitrahmen der Fahrbahnerneuerung können derzeit noch nicht benannt werden, da lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2005 zu den Prioritätenlisten des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz die Gehwegerneuerung der Charlottenstraße in die 3. Priorität eingeordnet ist. Die Finanzierung dieser Maßnahmen steht im Zusammenhang mit den Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte (Fördergebiet Stadterweiterung-Süd). Hier ist zur gg. Zeit über prioritäre Maßnahmen zu befinden.
Die Stadtverwaltung verfolgt jedoch das Ziel, wesentliche Abschnitte der Charlottenstraße bis zum Jahre 2011, anlässlich des 300. Geburtstages Friedrich II. im Jahre 2012 zu erneuern.
3.
Maßnahmen
zur baulichen Verbesserung der Anbindung der Charlotten-straße an das Netz der
innerstädtischen Einkaufsstraßen (= Brandenburger Straße)
in den Bereichen: Jägerstraße
Dortustraße
Lindenstraße
Hermann-Elflein-Straße
jeweils in den Abschnitten zwischen
der Charlottenstraße und der Brandenburger Straße.
Stand der Erneuerung
Jägerstraße:
Die Komplettsanierung
der Jägerstraße (Fahrbahn, Gehwege, Versorgungsleitungen) wird 2008
durchgeführt.
Gehwege: Mosaikpflaster mit Gehwegplatten
Fahrbahn: Großsteinpflaster
Stand der Erneuerung
Dortustraße:
Die Dortustraße ist die
meist frequentierte Anbindung der Charlottenstraße an die Brandenburger Straße.
Die Komplettsanierung
der Dortustraße (Fahrbahn, Gehwege, Versorgungsleitungen) ist bereits erfolgt.
Für die die Fahrbahn querenden Fußgänger (beidseitig Einzelhandelseinrichtungen)
könnte eine Änderung der Parkordnung, von derzeit beidseitig Querparken in
beidseitig Längsparken, eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit bewirken.
Diese Änderung bedeutet jedoch einen Verlust von ca. 15 - 20 Stellplätzen.
Stand der Erneuerung Lindenstraße:
. Die
Komplettsanierung der Lindenstraße (Fahrbahn, Gehwege, Versorgungsleitungen)
ist bereits erfolgt
Stand der Erneuerung
Hermann-Elflein-Straße:
. Die
Komplettsanierung der Hermann-Elflein-Straße (Fahrbahn, Gehwege, Versorgungsleitungen)
ist bereits erfolgt
4. Empfehlungen der Verwaltung
·
Einbeziehung der Charlottenstraße bei der
Fortschreibung des Einzelhandels-konzeptes (Beschluss der SVV vom 04.04.2007) zum Thema: Belebung der
Innenstadt
·
Prüfung
der Veränderung der Parkordnung in der Dortustraße zwischen der
Charlottenstraße und der Brandenburger Straße
·
Einbeziehung
der AG Innenstadt und Meinungsbildung zu diesem Thema
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die geplanten Erneuerungsmaßnahmen werden aus den Treuhandvermögen Block 27 und
2.
Barocke Stadterweiterung finanziert. Die Finanzierung der im Sanierungsgebiet
2. Barocke Stadterweiterung vorgesehenen Maßnahmen ist abhängig von den
verfügbaren Einnahmen des Sanierungsverfahrens (Fördermittel,
Ausgleichsbeträge). Soweit dabei Fördermittel einbezogen werden, ist die
Durchführung der Maßnahmen außerdem abhängig von der Verfügbarkeit der
kommunalen Mitleistungsanteile in den folgenden Haushaltsjahren.