Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0481

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Prüfbericht über die Verbesserungsmöglichkeiten der Anbindung der Charlottenstraße an das Netz der Einkaufsstraßen in der 2. Barocken Stadterweiterung

 

 

1.                  Die Eignung der Charlottenstraße als Standort des Einzelhandels

(Ziele der Sanierung / Entwicklung)

Einzelhandelseinrichtungen einschl. Gastronomie sind in der Charlottenstraße vor allem im Bereich zwischen der Straße Am Bassin und der Dortustraße vorhanden. Die Anzahl der Einrichtungen hat sich seit 1990 im Bereich der Charlottenstraße nur unwesentlich geändert; hingegen hat in anderen, die Brandenburger Straße querenden Straßen der Innenstadt die Gewerbefläche zugenommen. Entsprechend  den  Zielen der Sanierung (Beschluss der SVV vom 05.05.2004) ist bei der Sanierung der Gebäude der Charlottenstraße ein Wohnanteil von mindestens 50% der zulässigen Bruttogeschossfläche zu gewährleisten. Gewerbliche Nutzungen sind daher, unter Gewährleistung des Wohnanteils, zulässig.

 

Die Eignung der Gebäude in der Charlottenstraße für Einzelhandelseinrichtungen ist jedoch als überwiegend problematisch zu bezeichnen, da die Erdgeschosse der barocken Gebäude über dem Gehwegniveau liegen und nur über Treppenstufen erreichbar sind. Damit kann eine barrierefreie Zugänglichkeit nicht geschaffen werden. Bedingt durch die Struktur der barocken Gebäude könnten nur kleine Ladengrößen, wie in der Brandenburger Straße und in ihren Querstraßen bereits genügend vorhanden, geschaffen werden. Rund 90 dieser kleinen Ladeneinheiten stehen in der Innenstadt leer, 25 davon in der Charlottenstraße. Eine weitere Zunahme der Anzahl von kleinteiligen Handelseinrichtungen trägt daher nicht zur Funktionsstärkung des Stadtzentrums bei.

 

In der Charlottenstraße befinden sich die wertvollsten barocken Bürgerhäuser Potsdams, z.T. mit palastartigen Großfassaden. Mit der Entwicklung der Charlottenstraße zur Einkaufsstraße würde die Notwendigkeit entstehen, die wertvollsten Fassaden der Innenstadt durch weitere Schaufenstereinbauten in ihrer Qualität gravierend zu mindern. Somit ist eine solche Entwicklung aus denkmalpflegerischer Sicht abzulehnen.

 

Anmerkung: Weder der Verwaltung, noch der AG Innenstadt sind Äußerungen von Einzelhändlern der Charlottenstraße bekannt, die sich durch das Erscheinungsbild der Straße oder eine ungenügende Anbindung an die Brandenburger Straße benachteiligt fühlen. Derzeit ist festzustellen, dass bei der Sanierung von Gebäuden  Gewerberäume zu Wohnungen umgebaut werden

.

2.                  Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der Charlottenstraße

Der o.g. Abschnitt der Charlottenstraße liegt im Sanierungsgebiet 2. Barocke Stadterweiterung. Im Bereich zwischen der Dortustraße und der Wilhelm-Staab-Straße tangiert im Süden der Entwicklungsbereich Block 27 die Charlottenstraße. Die Erneuerung des Straßenraumes ist somit eine Aufgabe, die überwiegend der baulichen Sanierung der 2. Barocken Stadterweiterung zuzuordnen ist und, in dem Abschnitt zwischen der Dortustraße und der Wilhelm-Staab-Straße, dem Entwicklungsbereich Block 27 und aus den Treuhandvermögen zu finanzieren ist.

Die Erneuerung des Straßenraumes beinhaltet folgende Maßnahmen:

·         Oberflächenerneuerung Fahrbahn und Gehwege

·         Erneuerung der Straßenbeleuchtung

·         Baumpflanzungen

Die Erneuerungsmaßnahmen werden abschnittsweise, je nach Finanzierungs-möglichkeit, durchgeführt. Die Erneuerung der Fahrbahn erfolgt in Asphalt. Die Erneuerung der Gehwege erfolgt in der Kombination von Erneuerung des Gehwegbelages in Mosaik ohne Gehwegplatten mit der  Erneuerung der Straßenbeleuchtung und der Versorgungsleitungen (sofern erforderlich) und dem Pflanzen von Bäumen (Feldahorn).

 

Da weder ein Bedarf zur Veränderung der Gehwegbreite und auch nicht der Fahrbahnbreite besteht, erfolgt eine Veränderung des Straßenprofiles nicht -  die Bordlinie bleibt erhalten. Das Parken wird dann in Längsrichtung zur Fahrbahn möglich sein.

 

Durchführung und Finanzierung:

1. BA: Erneuerung der Gehweges zwischen der Dortustraße und der Wilhelm-Staab-Straße,  Baubeginn 2007, Finanzierung aus den Treuhand-vermögen Block 27

Nachfolgende Abschnitte der Gehwegerneuerung und der Zeitrahmen der Fahrbahnerneuerung können derzeit noch nicht benannt werden, da lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2005 zu den Prioritätenlisten des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz die Gehwegerneuerung der Charlottenstraße in die 3. Priorität eingeordnet ist. Die Finanzierung dieser Maßnahmen steht im Zusammenhang mit den Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte (Fördergebiet Stadterweiterung-Süd). Hier ist zur gg. Zeit über prioritäre Maßnahmen zu befinden.

 

Die Stadtverwaltung verfolgt jedoch das Ziel, wesentliche Abschnitte der Charlottenstraße bis zum Jahre 2011, anlässlich des 300. Geburtstages Friedrich II. im Jahre 2012 zu erneuern.

 

3.                  Maßnahmen zur baulichen Verbesserung der Anbindung der Charlotten-straße an das Netz der innerstädtischen Einkaufsstraßen (= Brandenburger Straße)

in den Bereichen:             Jägerstraße

                                          Dortustraße

                                          Lindenstraße

                                          Hermann-Elflein-Straße

jeweils in den Abschnitten zwischen der Charlottenstraße und der Brandenburger Straße.

 

Stand der Erneuerung Jägerstraße:

Die Komplettsanierung der Jägerstraße (Fahrbahn, Gehwege, Versorgungsleitungen) wird 2008 durchgeführt.

Gehwege: Mosaikpflaster mit Gehwegplatten

Fahrbahn: Großsteinpflaster  

 

Stand der Erneuerung Dortustraße:

Die Dortustraße ist die meist frequentierte Anbindung der Charlottenstraße an die Brandenburger Straße.

Die Komplettsanierung der Dortustraße (Fahrbahn, Gehwege, Versorgungsleitungen) ist bereits erfolgt. Für die die Fahrbahn querenden Fußgänger (beidseitig Einzelhandelseinrichtungen) könnte eine Änderung der Parkordnung, von derzeit beidseitig Querparken in beidseitig Längsparken, eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit bewirken. Diese Änderung bedeutet jedoch einen Verlust von ca. 15 - 20 Stellplätzen.

 

 

 

Stand der Erneuerung Lindenstraße:

.                 Die Komplettsanierung der Lindenstraße (Fahrbahn, Gehwege, Versorgungsleitungen) ist bereits erfolgt

                 

Stand der Erneuerung Hermann-Elflein-Straße:

.                 Die Komplettsanierung der Hermann-Elflein-Straße (Fahrbahn, Gehwege, Versorgungsleitungen) ist bereits erfolgt

 

 

4.                  Empfehlungen der Verwaltung

·         Einbeziehung  der Charlottenstraße bei der Fortschreibung des Einzelhandels-konzeptes  (Beschluss der SVV vom 04.04.2007) zum Thema: Belebung der Innenstadt

·         Prüfung der Veränderung der Parkordnung in der Dortustraße zwischen der Charlottenstraße und der Brandenburger Straße

·         Einbeziehung der AG Innenstadt und Meinungsbildung zu diesem Thema

           

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die geplanten Erneuerungsmaßnahmen werden aus den Treuhandvermögen Block 27 und

2. Barocke Stadterweiterung finanziert. Die Finanzierung der im Sanierungsgebiet 2. Barocke Stadterweiterung vorgesehenen Maßnahmen ist abhängig von den verfügbaren Einnahmen des Sanierungsverfahrens (Fördermittel, Ausgleichsbeträge). Soweit dabei Fördermittel einbezogen werden, ist die Durchführung der Maßnahmen außerdem abhängig von der Verfügbarkeit der kommunalen Mitleistungsanteile in den folgenden Haushaltsjahren.

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