Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0527
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschilderung "HOT" und "Nikolaisaal"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.06.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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14.06.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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28.08.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Für die amtliche wegweisende Beschilderung nach der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) wurde die Verwendung der Dachmarke „Schiffbauergasse“ festgelegt und von
allen zu Beteiligenden befürwortet (Protokoll vom 06.06.2006).
Unter Beachtung geltender Vorschriften und Richtlinien
konnten 12 Verkehrsknotenpunkte das jeweils zusätzliche Ziel aufnehmen. Dies
entspricht auch dem Beschluss der SVV vom 12.06.2006 (DS 06/SVV/0494).
Die Aufnahme zusätzlicher Ausweisungen für das in der
Schiffbauergasse integrierte Hans-Otto-Theater und den Nikolaisaal in das
amtliche Wegweisungssystem hätte folgende Konsequenzen:
Für die bereits vorhandenen maximal zulässigen Zielangaben auf den Wegweisertafeln würde es bedeuten, dass abweichend von der durch die SVV beschlossenen „Konzeption zur Wegweisung in Potsdam“ Ziele (z. B. Schiffbauergasse, Babelsberg, Landtag, Polizei, Cecilienhof, Park Babelsberg) gestrichen werden müssten. Da im Zusammenhang angrenzende Verkehrsknotenpunkte/ Wegweiserstandorte zur Aufrechterhaltung der Kontinuität und einer lückenlosen Führung des KfZ-Verkehrs gemäß „Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen RWB 2000“ zwingend Berücksichtigung finden müssten, ist mit erheblich grundhaften inhaltlichen Änderungen von Vor- und Wegweisern zu rechnen.
Die Streichung einer der benannten Zielangaben kann vom
Fachbereich Ordnung und Sicherheit sowie Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
nicht empfohlen werden, da man dann im Stadtgebiet auf die logische, von der
RWB 2000 geforderte Zielkontinuität verzichten würde. Wenn dies jedoch entgegen
straßenverkehrsbehördlicher Belange angestrebt wird, müsste diese Streichung,
konsequent vom ersten Aufführen der entsprechenden Zielangabe auf einen Weg-
und Vorwegweiser, vorgenommen werden.
Eine „angemessene Ausschilderung“, wie vom Antragsteller
gewünscht, ist hinsichtlich der amtlichen Wegweisung immer dort, wo keinerlei
erhebliche Verkehrsstörungen durch Zielsuchverkehr auftreten.
Weder beim Hans-Otto-Theater noch beim Nikolaisaal sind seit
der Eröffnung derartige Störungen beobachtet worden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Kosten belaufen sich nach ersten
Schätzungen auf ca. 25,0 T€.
Zum Anderen ist die Wegweisungskonzeption hinsichtlich der
Kontinuität zu überarbeiten.
Für die Untersuchungskosten werden ca. 15,0 T€ geschätzt.
Da solche umfangreichen Änderungen im Wegweisungssystem
nicht vorgesehen waren, sind diese Kosten (ca. 40 T€) auch bislang nicht im
Haushaltsentwurf berücksichtigt und müssten somit durch Aufwandsreduzierungen an anderer Stelle kompensiert
werden.