Beschlussvorlage - 07/SVV/0578

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Die mit dem Haushaltsplan 2007 zugleich für das Haushaltsjahr 2008 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam. Bei der Aufstellung des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2008 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).

 

2.    Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

3.    Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

4.    Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).

 

5.    Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zwingend zu folgen.

 

 

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Erläuterung

Sachverhalt / Begründung:

 

Einleitung

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird für das Haushaltsjahr 2008 einen produktorientierten auf der Doppik basierenden Haushalt erstellen und diesen nach den Grundsätzen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens bewirtschaften. Der hier vorgeschlagene Eckwertebeschluss dient zum einen der Sicherung und Dokumentation des Konsolidierungswillens der Landeshauptstadt Potsdam; zum anderen ist er Grundlage und Vorgabe für die doppische Haushaltsplanung. Er ist damit der Beginn der Haushaltsplanung für das nächste Jahr. Dieser Eckwertebeschluss bietet die Gewähr, dass die Aufstellung der Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche nachvollziehbar aus den vorangegangenen Budgetierungsgrundlagen hervorgegangen ist und den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes entspricht.

 

 

1. Grundlagen

 

Durch die rechtzeitige Vorbereitung eines Haushaltes, der den Erfordernissen einer geordneten Haushaltswirtschaft entspricht und die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 74 GO des Landes Bbg. beachtet, soll gewährleistet werden, dass die Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2008 einen Haushalt zu Grunde legen kann, dessen Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig ist.

 

Der vorgelegte Entwurf eines Eckwertebeschlusses ermöglicht es der Stadtverordneten­ver­sam­mlung, frühzeitig auf die Haushaltsplanung Einfluss zu nehmen. Durch den Eckwertebeschluss schafft sie verbind­liche Rahmenvorgaben für den Haushaltsentwurf.

 

 

2. Wie funktioniert das Budgetierungsverfahren mit Eckwerten?

 

Die Budgetierung erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam über sogenannte Zuschussbudgets (inputorientierte Budgetierung). Für den vorgeschlagenen Eckwertebeschluss werden die Budgets auf Ebene der Geschäftsbereiche gebildet. Die Budgets ergeben sich vollständig aus der Zuordnung der Produkte zu den Geschäftsbereichen und den im vorliegenden Haushaltsplan 2007 enthaltenden Daten der mittelfristigen Ergebnisplanung für 2008.

 

Vorab des Eckwertebeschlusses werden die voraussichtlichen allgemeinen Erträge (z.B. Steuern, Schlüsselzuweisungen) und nicht budgetierte Aufwendungen (z.B. Gewerbesteuerumlage, Kreditzinsen) ermittelt. Aus der Differenz zwischen diesen Erträgen und Aufwendungen ergeben sich die verfügbaren allgemeinen Finanzierungsmittel und damit das Zuschussvolumen, das den Geschäftsbereichen im Rahmen der Budgetierung zur Verfügung gestellt werden kann (Anlage 2).

 

 

3. Was ist Gegenstand des Eckwertebeschlusses?

 

Mit dem Eckwertebeschluss legt die Stadtverordnetenversammlung den Zuschussrahmen im Ergebnishaushalt für die Geschäftsbereichsbudgets als verbindliche Rahmenvorgabe für die Aufstellung der „Teilhaushalte“ fest. Der Eckwertebeschluss soll als Strategieentscheidung den Detailberatungen vorausgehen, er soll den grundsätzlichen Rahmen für die Haushalts- und Budgetplanungen der Fachbereiche vorgeben.

 

Der Eckwertebeschluss umfasst im Wesentlichen die Ermittlung der Budgets für die einzelnen Geschäftsbereiche. Die Aufteilung der Erträge, Aufwendungen, Überschüsse, Zuschüsse und die auf die Geschäftsbereiche zu verteilenden Zuschussbudgets ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1.

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes des Jahres 2008 sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Diese ergeben sich aus den Ansätzen im Ergebnishaushalt und dem von der Stadtverordneten­versammlung beschlos­senen Investitionsprogramm.

 

Der Ergebnishaushalt enthält zahlungswirksame und nichtzahlungswirksame Rechengrößen. Verschiebungen zwischen diesen Rechengrößen könnten auch bei der Einhaltung der Eckwerte zu einer erheblichen Haushaltsverschlechterung führen. Um zu vermeiden, dass Verschiebungen zwischen zahlungswirksamen und nichtzahlungs­wirksamen Ansätzen zu einer Belastung des Finanzhaushaltes und damit der Liquidität führen, wurde deshalb im Beschlusstext unter Nr. 3 eine entsprechende (klarstellende) Einschränkung aufgenommen.

 

 

4. Wie wurden die vorliegenden Eckwerte ermittelt?

 

Die dargestellten Eckwerte ergeben sich aus den im Rahmen der Haushaltsplanung 2007 ermittelten Werten der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2008. Die Teilhaushalte wurden entsprechend der Budgetzuordnung im Haushaltsplan den Geschäftsbereichen ohne inhaltliche Änderungen zugeordnet. Ebenso wurden die Allgemeinen Finanzierungs­mittel ohne Änderung aus der mittelfristigen Ergebnisplanung übernommen. Die mittelfristige Ergebnisplanung geht 2008 von einer Erhöhung der Allgemeinen Finanzierungs­mittel um 1,1 Mio. Euro gegenüber 2007 aus.

 

 

5. Grundlage für den Bürgerhaushalt 2008

 

Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (DS 06/SVV/0766) ist für den Haushalt 2008 eine umfangreiche Bürgerbeteiligung vorgesehen. Nach dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konzept zum Bürgerhaushalt (DS 07/SVV/0037) ist der Eckwerte­beschluss ebenfalls Grundlage für die Bürgerbeteiligung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2008 beträgt der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 15,2 Mio. €. Dieser Wert entspricht der im Rahmen der Haushaltsplanung für 2007 erfolgten mittelfristigen Ergebnisplanung für 2008 und dem durch das Haushaltssicherungskonzept vorgegebenen Konsolidierungsziel für 2008.

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Anlagen

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