Beschlussvorlage - 07/SVV/0579

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L der Landeshauptstadt Potsdam (s. Anlage 2).

 

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Erläuterung

 

Anlage 1

Begründung:

 

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Am 31. August 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung der ersten (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L gefasst (DS 05/SVV/0646). Gleichzeitig wurde eine Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Änderungsverfahrens beschlossen (DS 05/SVV/0647). Die Veränderungssperre ist am 2. September 2005 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt gemacht worden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. März 2007 beschlossen, den Entwurf der ersten (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen (DS 07/SVV/0014). Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Streichung von bestehenden, jedoch noch nicht realisierten Baurechten auf den angesprochenen Flächen. Hier soll der offene Wiesencharakter bewahrt bleiben und keine weitere Bebauung in der engsten Stelle zwischen Babelsberger Park und Glienicker Horn realisiert werden.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung hat im Zeitraum vom 10. April bis zum 11. Mai 2007 stattgefunden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Eigentümern dieser Flächen grundsätzliche Bedenken gegen die geplante Änderung des Bebauungsplans vorgebracht. Die inhaltliche Tragweite der Stellungnahmen erfordert eine sorgfältige Auswertung und fundierte Abwägung, die trotz des unverzüglichen Arbeitsfortgangs einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Da es deshalb zeitlich nicht möglich sein wird, das Bebauungsplan-Änderungsverfahren vor Ablauf der Veränderungssperre in Kraft zu setzen, ist eine Verlängerung der Veränderungssperre um 1 Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB erforderlich. Die Verlängerung ist zulässig, da die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre selbst weiterhin gegeben sind: Für die betroffenen Flächen bestehen weiterhin von der Eigentümerseite die Bestrebungen die Baurechte auszuüben, die dem Planungsziel grundsätzlich widersprechen. Ohne eine Verlängerung der Veränderungssperre ist die Durchsetzung der Planungsziele gefährdet.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

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