Beschlussvorlage - 07/SVV/0579
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 7 "Berliner Straße/Havelseite", Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Erste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“,
Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L der Landeshauptstadt Potsdam (s.
Anlage 2).
Erläuterung
Anlage 1
Begründung:
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Am 31. August 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung der ersten (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L gefasst (DS 05/SVV/0646). Gleichzeitig wurde eine Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Änderungsverfahrens beschlossen (DS 05/SVV/0647). Die Veränderungssperre ist am 2. September 2005 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt gemacht worden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 7.
März 2007 beschlossen, den Entwurf der ersten (förmlichen) Änderung des
Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße
75 G bis 75 L mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen (DS
07/SVV/0014). Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Streichung von
bestehenden, jedoch noch nicht realisierten Baurechten auf den angesprochenen
Flächen. Hier soll der offene Wiesencharakter bewahrt bleiben und keine weitere
Bebauung in der engsten Stelle zwischen Babelsberger Park und Glienicker Horn
realisiert werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung hat
im Zeitraum vom 10. April bis zum 11. Mai 2007 stattgefunden. Im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Eigentümern dieser Flächen grundsätzliche
Bedenken gegen die geplante Änderung des Bebauungsplans vorgebracht. Die
inhaltliche Tragweite der Stellungnahmen erfordert eine sorgfältige Auswertung
und fundierte Abwägung, die trotz des unverzüglichen Arbeitsfortgangs einige
Zeit in Anspruch nehmen wird. Da es deshalb zeitlich nicht möglich sein wird,
das Bebauungsplan-Änderungsverfahren vor Ablauf der Veränderungssperre in Kraft
zu setzen, ist eine Verlängerung der Veränderungssperre um 1 Jahr gemäß § 17
Abs. 1 Satz 3 BauGB erforderlich. Die Verlängerung ist zulässig, da die
Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre selbst weiterhin gegeben
sind: Für die betroffenen Flächen bestehen weiterhin von der Eigentümerseite
die Bestrebungen die Baurechte auszuüben, die dem Planungsziel grundsätzlich
widersprechen. Ohne eine Verlängerung der Veränderungssperre ist die
Durchsetzung der Planungsziele gefährdet.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Erste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“,
Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L der Landeshauptstadt Potsdam
beschlossen werden.