Beschlussvorlage - 07/SVV/0609

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der befristeten externen Einstellung einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit 1,00 VZE für sechs Monate wird zugestimmt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Mitarbeiterin (383 100 03) aus der Leistungsgewährung für Asylbewerberleistungen ist krankheitsbedingt seit dem 28.03.2007 arbeitsunfähig.

Derzeit ist nicht absehbar, wann die Mitarbeiterin ihre Tätigkeit wieder aufnehmen kann.

 

Der Arbeitsbereich Asyl ist seit dem 28.03.2007 mit nur einem Sachbearbeiter besetzt.

Die Absicherung der Sprechtage sowie die Ausreichung der Leistungen an die Asylbewerber kann künftig mit einem Sachbearbeiter nicht mehr abgesichert werden.

 

Die Vertretung konnte in der vergangenen Zeit im Bereich nur bedingt abgesichert werden.

 

Im Hinblick darauf, dass es sich bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt und diese in jedem Fall termingerecht zu zahlen sind, ist eine befristete Besetzung, zunächst für 6 Monate, dringend erforderlich.

Entsprechend des Stellenanteils der erkrankten Mitarbeiterin sollte die befristete Einstellung mit 1,0 VZE erfolgen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Personalkosten stehen durch die freien Personalkosten der Langzeiterkrankten (383 100 03) zur Verfügung. Der Stellenplan weist die Vergütungsgruppe E 9 aus.

 

Gegebenenfalls kann die befristete externe Nachbesetzung in der Vergütungsgruppe E 8 erfolgen, so dass für die Stadtverwaltung eine Einsparung von ca. 2.250 € für 2007 erfolgt. Darüber hinaus ist denkbar, eine/n Arbeitsuchende/n einzustellen, so dass u. U. Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden können.

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