Beschlussvorlage - 07/SVV/0609
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristete externe Einstellung einer Sachbearbeiterin/ eines Sachbearbeiters für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.08.2007
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Erläuterung
Begründung:
Eine Mitarbeiterin (383 100 03) aus der Leistungsgewährung
für Asylbewerberleistungen ist krankheitsbedingt seit dem 28.03.2007
arbeitsunfähig.
Derzeit ist nicht absehbar, wann die Mitarbeiterin ihre
Tätigkeit wieder aufnehmen kann.
Der Arbeitsbereich Asyl ist seit dem 28.03.2007 mit nur
einem Sachbearbeiter besetzt.
Die Absicherung der Sprechtage sowie die Ausreichung der
Leistungen an die Asylbewerber kann künftig mit einem Sachbearbeiter nicht mehr
abgesichert werden.
Die Vertretung konnte in der vergangenen Zeit im Bereich nur
bedingt abgesichert werden.
Im Hinblick darauf, dass es sich bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt und diese in jedem Fall termingerecht zu zahlen sind, ist eine befristete Besetzung, zunächst für 6 Monate, dringend erforderlich.
Entsprechend des Stellenanteils der erkrankten Mitarbeiterin
sollte die befristete Einstellung mit 1,0 VZE erfolgen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die erforderlichen Personalkosten stehen durch die freien
Personalkosten der Langzeiterkrankten (383 100 03) zur Verfügung. Der
Stellenplan weist die Vergütungsgruppe E 9 aus.
Gegebenenfalls
kann die befristete externe Nachbesetzung in der Vergütungsgruppe E 8 erfolgen,
so dass für die Stadtverwaltung eine Einsparung von ca. 2.250 € für 2007
erfolgt. Darüber hinaus ist denkbar, eine/n Arbeitsuchende/n einzustellen, so
dass u. U. Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen
werden können.