Beschlussvorlage - 07/SVV/0620
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristete externe Einstellung SB Gewerbeangelegenheiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.08.2007
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Erläuterung
Begründung:
Da es sich um eine schwerwiegende Krankheit der
Mitarbeiterin handelt und mit einer Rückkehr an den Arbeitsplatz für mindestens
ein Jahr nicht zu rechnen ist, die Arbeitsaufgaben Pflichtaufgaben zur
Erfüllung nach Weisung sind, muss hier eine Lösung geschaffen werden.
Vertretungen aus dem eigenen Fachbereich können nicht
erfolgen.
Die Arbeitsaufgaben (Verfolgung/Bekämpfung von
Schwarzarbeit) der erkrankten Kollegin wurden bereits innerhalb der
Arbeitsgruppe aufgeteilt, dadurch mussten die anderen täglichen Aufgaben
zurückstehen, wie z.B. Untersagungsverfahren oder die Bearbeitung von
Auskünften. Da aber die täglichen Arbeitsaufgaben wie Erteilung von
Erlaubnissen, Gewerbeanmeldungen vorrangig erfüllt werden mussten, wurden die
Aufgaben im Bereich Schwarzarbeit mitunter nur auf Hinweis von Dritten
verfolgt. Hinzu kamen eine Vielzahl von erforderlichen Außenkontrollen zu
Problemstellungen wie Glücksspiel, Jugendschutz, Flaterate-Partys,
Open-Air-Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Potsdam.
Dies führte dazu, dass sich die Bearbeitungszeiten für die
täglichen Arbeitsaufgaben aller Kollegen unvertretbar verlängerten und
Überlastungsanzeigen erfolgten.
Um die Sachbearbeiter der AG Gewerbeangelegenheiten zu
entlasten und die Pflichtaufgaben nach Weisung zu erfüllen, wird eine
befristete Einstellung in diesem Bereich dringend erforderlich. Auf dieser
Stelle sollten Tätigkeiten ausgeführt werden, die als Zuarbeit für die
Sachbearbeiter insbesondere im erlaubnispflichtigen Gewerbe dienen (Außendienst
Ermittlungen, Recherchen bei anderen Behörden, Vorbereitungstätigkeiten für die
Erteilung von Erlaubnissen u.a.). Von daher ist eine Einstellung mit E 6
gerechtfertigt. Entsprechend des Stellenanteils der erkrankten Mitarbeiterin
sollte die befristete Einstellung mit 1 VZE erfolgen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Personalkosten stehen durch die freien
Personalkosten der Langzeiterkrankten (321 400 10) zur Verfügung. Der
Stellenplan weist die Vergütungsgruppe E 9 aus.
Die befristete externe
Nachbesetzung kann in der Vergütungsgruppe E 6 erfolgen, hieraus ergibt sich
für die Stadtverwaltung eine Einsparung von ca. 3.600 Euro. Darüber
hinaus ist denkbar, eine Arbeitslose/Arbeitslosen einzustellen, so dass u. U.
Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden können.