Beschlussvorlage - 07/SVV/0620

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der befristeten externen Einstellung einer/s SB Gewerbeangelegenheiten 1 VZE für 6 Monate in der AG Gewerbeangelegenheiten im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Fachbereich Ordnung und Sicherheit wird zugestimmt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Da es sich um eine schwerwiegende Krankheit der Mitarbeiterin handelt und mit einer Rückkehr an den Arbeitsplatz für mindestens ein Jahr nicht zu rechnen ist, die Arbeitsaufgaben Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung sind, muss hier eine Lösung geschaffen werden.

 

Vertretungen aus dem eigenen Fachbereich können nicht erfolgen.

 

Die Arbeitsaufgaben (Verfolgung/Bekämpfung von Schwarzarbeit) der erkrankten Kollegin wurden bereits innerhalb der Arbeitsgruppe aufgeteilt, dadurch mussten die anderen täglichen Aufgaben zurückstehen, wie z.B. Untersagungsverfahren oder die Bearbeitung von Auskünften. Da aber die täglichen Arbeitsaufgaben wie Erteilung von Erlaubnissen, Gewerbeanmeldungen vorrangig erfüllt werden mussten, wurden die Aufgaben im Bereich Schwarzarbeit mitunter nur auf Hinweis von Dritten verfolgt. Hinzu kamen eine Vielzahl von erforderlichen Außenkontrollen zu Problemstellungen wie Glücksspiel, Jugendschutz, Flaterate-Partys, Open-Air-Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Dies führte dazu, dass sich die Bearbeitungszeiten für die täglichen Arbeitsaufgaben aller Kollegen unvertretbar verlängerten und Überlastungsanzeigen erfolgten.

 

Um die Sachbearbeiter der AG Gewerbeangelegenheiten zu entlasten und die Pflichtaufgaben nach Weisung zu erfüllen, wird eine befristete Einstellung in diesem Bereich dringend erforderlich. Auf dieser Stelle sollten Tätigkeiten ausgeführt werden, die als Zuarbeit für die Sachbearbeiter insbesondere im erlaubnispflichtigen Gewerbe dienen (Außendienst Ermittlungen, Recherchen bei anderen Behörden, Vorbereitungstätigkeiten für die Erteilung von Erlaubnissen u.a.). Von daher ist eine Einstellung mit E 6 gerechtfertigt. Entsprechend des Stellenanteils der erkrankten Mitarbeiterin sollte die befristete Einstellung mit 1 VZE erfolgen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Personalkosten stehen durch die freien Personalkosten der Langzeiterkrankten (321 400 10) zur Verfügung. Der Stellenplan weist die Vergütungsgruppe E 9 aus.

 

Die befristete externe Nachbesetzung kann in der Vergütungsgruppe E 6 erfolgen, hieraus ergibt sich für die Stadtverwaltung eine Einsparung von ca. 3.600 Euro. Darüber hinaus ist denkbar, eine Arbeitslose/Arbeitslosen einzustellen, so dass u. U. Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden können.

 

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