Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

zum Zweck der Nachweisführung der Anwendung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) die Berichterstattung über die in der Landeshauptstadt Potsdam erfolgten Akteneinsichten

 

Die Dienstanweisung zur Sicherung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) schreibt eine Berichterstattung gegenüber der Stadtverordnetenversammlung jeweils zum Stichtag 30.09 und 31.03 vor.

 

Ein nach Geschäftsbereichen differenzierender statistischer Überblick be­züglich Akteneinsichten wurde deshalb geschaffen: Die als Anlage beigefügte Tabelle stellt den Zeit­raum vom 1. Oktober 2006 bis zum 31. März 2007 dar. Als ergänzende Information findet sich auch eine Akkumulation beginnend mit dem Inkrafttreten des AIG am 20. März 1998 bis zum 31. März 2007, um die aktuellen Zahlen im Kontext zu Langzeitwerten zu stellen.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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