Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0586

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Die Kampagne der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Förderung des Solarstroms in Städten und Gemeinden hat zum Ziel das Engagement von Kommunen bei der Solarstromerzeugung durch den Betrieb großer Solarstromanlagen zu fördern. Der Anteil der Photovoltaik an der Stromerzeugung soll deutlich zunehmen. Die Kampagne wurde im November 1999 gestartet. Für eine erfolgreiche Teilnahme an dieser Kampagne wird der Titel  „Solar-Kommune“ verliehen. Bisher erhielten diesen Titel 15 Kommunen.

 

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Erläuterung

Bedingungen:

Teilnehmende Kommunen verpflichten sich:

 

1.         zum Bau einer Solarstromanlage (Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2002). Die Größe der zu errichtenden Anlage hängt von der Einwohnerzahl ab.

       Die Landeshauptstadt Potsdam selbst oder ein Unternehmen, das sich mindestens >50% im Eigentum der Stadt befindet, müsste eine Anlage mit einer Leistung von mindestens 100 kWp (Wp = Watt peak als Einheit für die maximale Leistung einer Solarstromanlage) errichten.

 

       Prüfergebnis Pkt.1:

       Der Unternehmensverbund PRO POTSDAM – LHP zu 100% Gesellschafterin – betreibt bzw. baut bis Ende 2007 Photovoltaikanlagen mit einem auf die Kampagne anrechenbaren Ertrag von ca. 6 kWp

 

       è demzufolge müsste die Stadt Potsdam eine Anlage von

       ca. 94 kWp bauen,    um die erste Teilnahmebedingung zu erfüllen,

       dass entspricht einer Kollektorfläche von ca. 850 m² und würde einen Jahresertrag von ca. 93.100 kWh liefern

 

       Kosten:
der Neubau einer Anlage von ca. 95 kWp kostet, vorsichtig geschätzt

       ca. 360.000,- bis 440.000,- €
Annahme: Investitionskosten: 380.000 €

 

2.         Die Kommune und alle sich mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Betriebe verpflichten sich, 10 % des erzeugten Solarstromes abzunehmen.

 

       Prüfergebnis Pkt.2:

       Abnahme von 10.000 kWh Solarstrom durch Kommune selbst – sozusagen vor dem Zähler als Eigenbedarf, Rest von 90.000 kWh Einspeisung ins Netz der EWP, gesetzlich vorgeschriebene Einspeisevergütung z.Zt. 49,21 Cent/kWh, @ 44.200 € pro Jahr

      

       Minderung der Energiekosten, da 10.000 kWh Stromminderbedarf durch eigenen Solarstrom
Annahmen:   Abnahme von 5.000 kWh durch Schulen,

                         Minderung der Energiekosten um » 970 €/a inkl. MwSt. und Stromsteuer,

                         Abnahme von 5.000 kWh durch Verwaltungsgebäude,

                         Minderung der Energiekosten um » 1050 €/ a inkl. MwSt. und Stromsteuer

                         Summe Einsparung Energiekosten: 2020 €/a

 

 

       Die EWP gibt zu bedenken, dass durch eine Einspeisung in dieser Größenordnung die von der Landeshauptstadt definierten wirtschaftlichen Ziele nicht garantiert werden können.

 

3.         Das Thema Solarenergie wird von der Kommune als wichtiges Thema der Öffentlichkeitsarbeit behandelt.

 

       Prüfergebnis Pkt.3:

       Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Solar“ muss durch die Stadtverwaltung sichergestellt werden, es stehen dafür im Geschäftsbereich 3 und im Bereich Marketing keine Ressourcen zur Verfügung, daher entsteht ein Mehrbedarf

       è        Personalbedarf        :         nach Erfahrungswerten geschätzt ½ Stelle   E 9
            Personalkosten :        ca. 28.800 €/a       (Steigerungen durch Tarifvertrag in Folgejahren)
            Zusatzkosten für Geschäftsausstattung und Sachmittel
» 20% der Personalkosten: 5.760 €/a

 

4.         Die Kommune unterhält ein Solarförderprogramm für ihre Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen.

 

       Prüfergebnis Pkt.4:

       Einrichtung eines Solarförderprogramms

       è Finanzbedarf:   auf der Grundlage der in den letzten Jahren durchschnittlich in der Stadt errichteten Photovoltaikanlagen wird der erforderliche Fördermittelbedarf wie folgt geschätzt:

 

Anzahl Anlagen

Leistung in kWp

Investitionskosten geschätzt einzeln in €

Investitionskosten geschätzt gesamt in €

2

12

46.000

92.000

4

6

22.000

88.000

3

3

10.000

30.000

 

 

 

210.000

 

Annahme:
Bei einer Förderung von 10% der Investitionskosten, müssten 21.000 € Fördergelder

       bereitgestellt werden.

 

Für die Vorstellung des Projektes bzw. für die Auszeichnung als Solar-Kommune fallen Kosten i.H.v. 300 € an. Zusätzlich trägt die Kommune die anfallenden Fahrtkosten der DUH, geschätzt 400 €.

 

Die Kampagne „Solar-Kommune“ wird nach Aussage von Herrn Wolter vom Berliner Büro der DUH nur noch zweitrangig verfolgt und begleitet.

Priorität hat die Kampagne „Solar-Lokal“. Dieser Kampagne ist die Landeshauptstadt Potsdam 2006 beigetreten.

 

Gesamtergebnis:

 

Für den Beitritt zur Kampagne „Solar-Kommune“ müsste die Landeshauptstadt Potsdam eine Eigeninvestition in Höhe von 390.000 Euro tätigen und es würden in den nächsten 15 Jahren (Abschreibungszeitraum) jährlich ca. 34.800 Euro Aufwendungen zu bilanzieren sein.

Dies ist unter Berücksichtigung der Haushaltssituation (HSK) nicht zu befürworten.

Eine Verlagerung auf die städtischen Betriebe ist aufgrund der vertraglichen Treuepflicht gegenüber den Mitgesellschaftern nicht möglich.

 

Bei „Solar Lokal" handelt es sich um eine Imagekampagne in Kommunen, deren Ziel es ist den Anteil von Solarstrom an der Energieerzeugung auszubauen. Die Kommune räumt den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt, aber auch Unternehmen oder Vereinen, die Möglichkeit ein, auf kommunalen Gebäuden Solarstromanlagen zu errichten. Das hat den Vorteil, dass die Kommune keine Investition tätigen muss und falls es vertraglich so vereinbart wird, für die Vermietung der Dachflächen Erlöse erzielt. Unterstützt wird die Kampagne von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Solar World AG. Von der Öffentlichkeitsarbeit für Solarstrom profitieren, neben den Bürgerinnen und Bürgern, vor allem die örtlichen Handwerksbetriebe.

Die Stadtwerke und die Handwerkskammer haben sich prinzipiell bereit erklärt diese Kampagne gemeinsam mit der LHP durchzuführen. Zur Vorbereitung hat die Handwerkskammer eine Umfrage bei den örtlichen Betrieben durchgeführt, um einen Überblick zu erhalten, welche Betriebe auf diesem Sektor tätig sind. Die Auswertung der Umfrage steht noch aus.

 

In diesem Zusammenhang ist auf die bestehenden Aktivitäten hinzuweisen, so wurde auf einem Dach der PRO POTSDAM GmbH eine Bürgersolaranlage errichtet, die Stadtwerke werden in ihrer Zeitung Hinweise und Informationen zur Solarförderung veröffentlichen und der KIS schreibt zur Zeit öffentliche Dächer zur Errichtung von Solaranlagen aus. Aktuelle Aktivitäten und Informationen werden auf der Homepage www.solarlokal-potsdam.de publiziert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

alle Angaben in Brutto

 

 

Anschaffungsjahr

Folgejahr

Investitionssumme 94 kWp - Anlage

380.000,00

 

Abschreibung 15 Jahre

6,67% linear

 

25.333,33

Einspeisevergütung

-44.200,00

-44.200,00

Energieminderkosten

-2.020,00

-2.020,00

Personalkosten

28.800,00

28.900,00

Sach- und Geschäftskosten

5.760,00

5.780,00

Fördermittel

21.000,00

21.000,00

Vorstellung Projekt

300,00

 

Fahrtkosten DUH

400,00

 

 

 

 

Summe

390.040,00

34.793,33

Gesamtkosten , geschätzt:

»390.100,00

»34.800,00

 

 

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