Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0586
Grunddaten
- Betreff:
-
Solar-Kommune
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Anhörung
|
|
|
22.08.2007
|
Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:
Die Kampagne der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Förderung
des Solarstroms in Städten und Gemeinden hat zum Ziel das Engagement von
Kommunen bei der Solarstromerzeugung durch den Betrieb großer Solarstromanlagen
zu fördern. Der Anteil der Photovoltaik an der Stromerzeugung soll deutlich
zunehmen. Die Kampagne wurde im November 1999 gestartet. Für eine erfolgreiche
Teilnahme an dieser Kampagne wird der Titel „Solar-Kommune“ verliehen. Bisher erhielten diesen Titel 15
Kommunen.
Erläuterung
Bedingungen:
Teilnehmende Kommunen verpflichten sich:
1.
zum
Bau einer Solarstromanlage (Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2002). Die Größe
der zu errichtenden Anlage hängt von der Einwohnerzahl ab.
Die
Landeshauptstadt Potsdam selbst oder ein Unternehmen, das sich mindestens
>50% im Eigentum der Stadt befindet, müsste eine Anlage mit einer Leistung
von mindestens 100 kWp (Wp = Watt peak als Einheit für die maximale
Leistung einer Solarstromanlage) errichten.
Prüfergebnis
Pkt.1:
Der
Unternehmensverbund PRO POTSDAM – LHP zu 100% Gesellschafterin – betreibt bzw.
baut bis Ende 2007 Photovoltaikanlagen mit einem auf die Kampagne anrechenbaren
Ertrag von ca. 6 kWp
è
demzufolge müsste die Stadt Potsdam eine Anlage von
ca. 94
kWp bauen, um die erste
Teilnahmebedingung zu erfüllen,
dass
entspricht einer Kollektorfläche von ca. 850 m² und würde einen Jahresertrag
von ca. 93.100 kWh liefern
Kosten:
der Neubau einer Anlage von ca. 95 kWp kostet, vorsichtig geschätzt
ca.
360.000,- bis 440.000,- €
Annahme: Investitionskosten: 380.000 €
2.
Die
Kommune und alle sich mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Betriebe
verpflichten sich, 10 % des erzeugten Solarstromes abzunehmen.
Prüfergebnis
Pkt.2:
Abnahme von
10.000 kWh Solarstrom durch Kommune selbst – sozusagen vor dem Zähler als
Eigenbedarf, Rest von 90.000 kWh Einspeisung ins Netz der EWP, gesetzlich vorgeschriebene
Einspeisevergütung z.Zt. 49,21 Cent/kWh, @ 44.200 € pro Jahr
Minderung
der Energiekosten, da 10.000 kWh Stromminderbedarf durch eigenen Solarstrom
Annahmen: Abnahme von 5.000
kWh durch Schulen,
Minderung der Energiekosten um » 970
€/a inkl. MwSt. und Stromsteuer,
Abnahme von 5.000 kWh durch
Verwaltungsgebäude,
Minderung der Energiekosten um » 1050
€/ a inkl. MwSt. und Stromsteuer
Summe Einsparung Energiekosten: 2020
€/a
Die EWP
gibt zu bedenken, dass durch eine Einspeisung in dieser Größenordnung die von
der Landeshauptstadt definierten wirtschaftlichen Ziele nicht garantiert werden
können.
3.
Das
Thema Solarenergie wird von der Kommune als wichtiges Thema der
Öffentlichkeitsarbeit behandelt.
Prüfergebnis
Pkt.3:
Öffentlichkeitsarbeit
zum Thema „Solar“ muss durch die Stadtverwaltung sichergestellt werden, es
stehen dafür im Geschäftsbereich 3 und im Bereich Marketing keine Ressourcen
zur Verfügung, daher entsteht ein Mehrbedarf
è Personalbedarf
: nach
Erfahrungswerten geschätzt ½ Stelle
E 9
Personalkosten
: ca.
28.800 €/a (Steigerungen
durch Tarifvertrag in Folgejahren)
Zusatzkosten
für Geschäftsausstattung und Sachmittel » 20% der Personalkosten: 5.760 €/a
4.
Die
Kommune unterhält ein Solarförderprogramm für ihre Bürgerinnen und Bürger oder
Unternehmen.
Prüfergebnis
Pkt.4:
Einrichtung
eines Solarförderprogramms
è
Finanzbedarf: auf der
Grundlage der in den letzten Jahren durchschnittlich in der Stadt errichteten
Photovoltaikanlagen wird der erforderliche Fördermittelbedarf wie folgt
geschätzt:
Anzahl Anlagen |
Leistung in kWp |
Investitionskosten geschätzt einzeln in € |
Investitionskosten geschätzt gesamt in € |
2 |
12 |
46.000 |
92.000 |
4 |
6 |
22.000 |
88.000 |
3 |
3 |
10.000 |
30.000 |
|
|
|
210.000 |
Annahme:
Bei einer Förderung von 10% der Investitionskosten, müssten 21.000 €
Fördergelder
bereitgestellt
werden.
Für die Vorstellung des Projektes bzw. für die Auszeichnung
als Solar-Kommune fallen Kosten i.H.v. 300 € an. Zusätzlich trägt die
Kommune die anfallenden Fahrtkosten der DUH, geschätzt 400 €.
Die Kampagne „Solar-Kommune“ wird nach Aussage von Herrn
Wolter vom Berliner Büro der DUH nur noch zweitrangig verfolgt und begleitet.
Priorität hat die Kampagne „Solar-Lokal“. Dieser Kampagne
ist die Landeshauptstadt Potsdam 2006 beigetreten.
Gesamtergebnis:
Für den Beitritt zur Kampagne „Solar-Kommune“ müsste die Landeshauptstadt Potsdam eine Eigeninvestition in Höhe von 390.000 Euro tätigen und es würden in den nächsten 15 Jahren (Abschreibungszeitraum) jährlich ca. 34.800 Euro Aufwendungen zu bilanzieren sein.
Dies ist unter Berücksichtigung der Haushaltssituation (HSK) nicht zu befürworten.
Eine Verlagerung auf die städtischen Betriebe ist aufgrund der vertraglichen Treuepflicht gegenüber den Mitgesellschaftern nicht möglich.
Bei „Solar Lokal" handelt es sich um eine Imagekampagne in Kommunen, deren Ziel es ist den Anteil von Solarstrom an der Energieerzeugung auszubauen. Die Kommune räumt den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt, aber auch Unternehmen oder Vereinen, die Möglichkeit ein, auf kommunalen Gebäuden Solarstromanlagen zu errichten. Das hat den Vorteil, dass die Kommune keine Investition tätigen muss und falls es vertraglich so vereinbart wird, für die Vermietung der Dachflächen Erlöse erzielt. Unterstützt wird die Kampagne von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Solar World AG. Von der Öffentlichkeitsarbeit für Solarstrom profitieren, neben den Bürgerinnen und Bürgern, vor allem die örtlichen Handwerksbetriebe.
Die
Stadtwerke und die Handwerkskammer haben sich prinzipiell bereit erklärt diese
Kampagne gemeinsam mit der LHP durchzuführen. Zur Vorbereitung hat die
Handwerkskammer eine Umfrage bei den örtlichen Betrieben durchgeführt, um einen
Überblick zu erhalten, welche Betriebe auf diesem Sektor tätig sind. Die
Auswertung der Umfrage steht noch aus.
In diesem Zusammenhang ist auf die bestehenden Aktivitäten hinzuweisen, so wurde auf einem Dach der PRO POTSDAM GmbH eine Bürgersolaranlage errichtet, die Stadtwerke werden in ihrer Zeitung Hinweise und Informationen zur Solarförderung veröffentlichen und der KIS schreibt zur Zeit öffentliche Dächer zur Errichtung von Solaranlagen aus. Aktuelle Aktivitäten und Informationen werden auf der Homepage www.solarlokal-potsdam.de publiziert.
Fazit finanzielle Auswirkungen
alle Angaben in Brutto
|
Anschaffungsjahr |
Folgejahr |
Investitionssumme 94 kWp - Anlage |
380.000,00 |
|
Abschreibung 15 Jahre 6,67% linear |
|
25.333,33 |
Einspeisevergütung |
-44.200,00 |
-44.200,00 |
Energieminderkosten |
-2.020,00 |
-2.020,00 |
Personalkosten |
28.800,00 |
28.900,00 |
Sach- und Geschäftskosten |
5.760,00 |
5.780,00 |
Fördermittel |
21.000,00 |
21.000,00 |
Vorstellung Projekt |
300,00 |
|
Fahrtkosten DUH |
400,00 |
|
|
|
|
Summe |
390.040,00 |
34.793,33 |
Gesamtkosten , geschätzt: |
»390.100,00 |
»34.800,00 |