Antrag - 07/SVV/0567

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gem. § 32 (2) der Geschäftsordnung der StVV wird ein

 

Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Bearbeitung von Bauanträgen in der Stadtverwaltung Potsdam, gebildet.

 

Er besteht aus 12 Mitgliedern und tagt in der Regel nichtöffentlich.

 

Der zeitweilige Ausschuss soll überprüfen

 

-          ob bei der Bearbeitung von Bauanträgen geltendes Recht korrekt angewandt wurde

-          einzelne Bauherren unsachgemäß bevorzugt oder benachteiligt wurden

-          welche personellen und strukturellen Ursachen evtl. Fehlentwicklungen haben.

 

Die Ergebnisse fasst der Ausschuss in einem Prüfbericht zusammen, der dem Oberbürgermeister und den Stadtverordneten spätestens bis zum 01.02.2007 zu übergeben ist.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle für die Arbeit des Ausschusses erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

In den letzten Monaten ist die Bearbeitung von Bauanträgen in Potsdam immer wieder öffentlich diskutiert worden. Die Stadtverordnetenversammlung sollte nun endlich die Bearbeitung von Bauanträgen selbst und unmittelbar einer Überprüfung unterziehen. Das effektivste in der Geschäftsordnung der StVV vorgesehene Mittel dazu ist die Bildung eines Zeitweiligen Ausschusses. Dem Ausschuss sollten 12 Mitglieder angehören, um die Mitwirkung aller Fraktionen zu sichern.

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