Antrag - 07/SVV/0567
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Zeitweiligen Ausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gem.
§ 32 (2) der Geschäftsordnung der StVV wird ein
Zeitweiliger
Ausschuss zur Untersuchung der Bearbeitung von Bauanträgen in der
Stadtverwaltung Potsdam, gebildet.
Er
besteht aus 12 Mitgliedern und tagt in der Regel nichtöffentlich.
Der
zeitweilige Ausschuss soll überprüfen
-
ob bei
der Bearbeitung von Bauanträgen geltendes Recht korrekt angewandt wurde
-
einzelne
Bauherren unsachgemäß bevorzugt oder benachteiligt wurden
-
welche
personellen und strukturellen Ursachen evtl. Fehlentwicklungen haben.
Die
Ergebnisse fasst der Ausschuss in einem Prüfbericht zusammen, der dem
Oberbürgermeister und den Stadtverordneten spätestens bis zum 01.02.2007 zu
übergeben ist.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle für die Arbeit des Ausschusses
erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Erläuterung
Begründung:
In den letzten Monaten ist die Bearbeitung von Bauanträgen in Potsdam immer wieder öffentlich diskutiert worden. Die Stadtverordnetenversammlung sollte nun endlich die Bearbeitung von Bauanträgen selbst und unmittelbar einer Überprüfung unterziehen. Das effektivste in der Geschäftsordnung der StVV vorgesehene Mittel dazu ist die Bildung eines Zeitweiligen Ausschusses. Dem Ausschuss sollten 12 Mitglieder angehören, um die Mitwirkung aller Fraktionen zu sichern.