Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0657
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Umsetzung der Empfehlungen des "Battis-Berichtes"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
- Einreicher*:
- Geschäftsstelle Bauen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung
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22.08.2007
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12.09.2007
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:
Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen des „Battis-Berichtes“
Die Änderungsempfehlungen des „Battis-Berichtes“ beziehen sich teilweise auf organisatorische Punkte und teilweise auf Punkte, die das Verwaltungsverfahren betreffen.
1.
Organisatorische Umsetzung:
1.1 Die räumliche
Zusammenlegung der Fachbehörden wird durch den Umzug der Unteren
Denkmalschutzbehörde (UDSB) erfolgen. Nach erfolgtem Umzug (vom 27.08. bis
31.08.2007) in das Haus 1 wird eine weitgehende Konzentration der im
Baugenehmigungsverfahren zu beteiligenden Fachbehörden sichergestellt sein. Mit
dem Umzug wird auch die Benutzbarkeit des Intranets für die UDSB verbessert. Es
bestanden unter anderem wegen der geringen Datenübertragungsgeschwindigkeit
Defizite.
1.2 Die laufende Fortbildung im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht und über die besonderen verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Anforderungen der BbgBO werden als Inhouse-Seminare und fachbereichsübergreifend durch die FB im GB4 organisiert. Die Strukturierung und Schwerpunktsetzung von Fortbildungsmaßnahmen wird ein Kernelement der weiteren Arbeit im Rahmen des Projektes „Qualitätsmanagement Bauverwaltung“ sein (s.u. 1.3).
1.3 Die Umsetzung der Empfehlung Fachbehörden, die am Baugenehmigungsverfahren beteiligt sind, so in die Verwaltungsstruktur einzufügen, dass eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch eine stringente Führungsstruktur sichergestellt werden kann, erfolgt im Rahmen des Projektes „Qualitätsmanagement Bauverwaltung“. Durch die Fa. Complan wird mit Fokussierung auf die zu erbringende Dienstleistung „Baugenehmigung“ analysiert werden, wie eine Organisationoptimierung unter Berücksichtigung der Effizienzanforderungen ausgestaltet werden kann. Das Projekt wurde gestartet und wird voraussichtlich bis März 2009 andauern. Inzwischen wurden im Rahmen der Analyse und Identifikation von kurzfristigen Maßnahmen Führungskräfte des GB 3 und 4 interviewt und ein erster Workshop durchgeführt. Mitarbeiterinterviews wurden begonnen und werden am 08.08.2007 abgeschlossen sein werden. Daran beteiligen sich die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde, der UDSB, der Unteren Bauaufsichtsbehörde, des Bereiches Planungsrecht und des Bereiches Stadtentwicklung.
1.4 Es wurden bereits Sofortmaßnahmen zur zeitnahen Bearbeitung der Steuerbescheinigung durch die UDSB ergriffen. Dabei handelt es sich um eine veränderte Arbeitsverteilung: einzelne Teilaufgaben, die bisher einer SB zugeteilt waren, wurden auf andere Kollegen und Auszubildende übertragen, es ist im FB 49 vorgesehen weitere Abhilfe zu schaffen und die zuständige SB zu entlasten. So soll eine zügige Bearbeitung der Steuerbescheinigungen gewährleistet werden. Ferner wurde die juristische Beratung der UDSB in Belangen des Denkmalschutzes durch eine fachbereichsinterne Aufgabenzuordnung etabliert. Die personalwirtschaftliche Umsetzung wird zur Zeit vorbereitet.
2. Verfahrensoptimierung
2.1 Konkrete Informationen des Bauherrn
über alle Anforderungen an die Denkmalverträglichkeit seines
geplanten/durchzuführenden Vorhabens im Rahmen der Beratung vor Bauantragstellung
werden derzeit in Beratungsgesprächen gegeben. Maßnahmen können sich aus dem Projekt „Qualitätsmanagement“
ergeben.
2.2 Maßnahmen zur Verbesserung der
Vorprüfungsroutine sowie die frühzeitige Einschaltung der UDSB und anderer
Fachbehörden in das Baugenehmigungsverfahren, insbesondere bei der
Vollständigkeitsprüfung und Nachforderung fehlender Antragsunterlagen gem. § 63
Abs. 1 und 2 BbgBO; müssen im Rahmen des Projektes „Qualitätsmanagement“ noch
erarbeitet werden.
2.3
Die
grundsätzliche Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei der
Beratung der Bauherrn, sorgfältige Formulierung und Begründung von Auflagen in
der Baugenehmigung ist bereits nach den ersten Erörterungen im Rahmen des
Projektes „Qualitätsmanagement“ ein erkennbarer durchgehender Schwerpunkt in
allen Zeitphasen.
2.4 Rahmenvorgaben innerhalb der
UDSB für sich wiederholende Problemstellungen (Brandschutzanforderungen,
Dachausbau und Belichtung, Fensterbau ...) sollen im Rahmen des
„Qualitätsmanagements“ erarbeitet werden und bewusst nicht nur diesen
Verantwortungsbereich erfassen, sondern problem- und fachbereichsübergreifend
angelegt werden.
2.5 Es ist vorgesehen, ein
konkretes Anforderungsprofil für den Einsatz auf den Denkmalschutz
spezialisierter Software zu erstellen. Erst danach kann erkundet werden,
inwieweit Software-Anbieter entsprechende Programme anbieten oder ob nach
individuellen Lösungen gesucht werden muss.