Beschlussvorlage - 07/SVV/0650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Befristete externe Einstellung eines Servicemitarbeiters/in (Kassen- und  Aufsichtspersonal) für das Naturkundemuseum ab 1. September 2007 zunächst bis zum 31.12.2007, längstens bis zur Rückkehr des Stelleninhabers. Die Dauer richtet sich nach dem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach Abstimmung mit dem Bereich Personal und Organisation stehen keine geeigneten internen Mitarbeiter/innen für den Museumsservice (Kassen-/Aufsicht) zur Verfügung.

 

Entsprechend dem Verfahren bei der Besetzung von Stellen, deren Stelleninhaber krankheitsbedingt länger als 6 Wochen nicht zur Verfügung stehen, bittet der Fachbereich Kultur und Museum um eine befristete Einstellung einer/s Servicemitarbeiters/in (Kasse-/Aufsicht) ab 1. September 2007 zunächst bis zum 31.12.2007, längstens bis zur Rückkehr des Stelleninhabers.

 

Im Naturkundemuseum fehlen Servicemitarbeiter krankheitsbedingt seit Oktober 2006. In absehbarer Zeit ist mit einem Ende der Arbeitsunfähigkeit eines derzeit erkrankten Mitarbeiters nicht zu rechnen. Entsprechend der Versicherungsbedingungen (Kommunale Haftpflicht) ist durch die andauernde Reduzierung des Servicepersonals die Sicherheit der Ausstellungsobjekte gefährdet. Im ersten Halbjahr 2007 besuchten fast 10.000 Gäste (Schüler/innen, Erwachsene) das Naturkundemuseum. Das Zeitbudget und die Öffnungszeiten (Dienstag – Sonntag) erfordern mindestens 3,5 Stellen an Servicepersonal (Kassen- und Aufsichtspersonal). Durch den krankheitsbedingten Ausfall sind dauerhaft nur 2,0 Stellen besetzt. Eine befristete Einstellung macht sich kurzfristig dringend erforderlich.

 

Die externe Ausschreibung und Einstellung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit. Der Zeitraum der Einstellung wird befristet vom 1. September 2007 zunächst bis zum 31.12.2007, längstens bis zur Rückkehr der Stelleninhabers.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei externer befristeter Einstellung stehen auf der Stelle der Beschäftigten, die krankheitsbedingt nicht im Dienst sind, Personalkosten für die befristete Einstellung zur Verfügung.

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Anlagen

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