Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0669

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 der Landeshauptstadt Potsdam gemäß  § 93 GO, einschließlich Rechenschaftsbericht (s. Anlage).

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Erläuterung

Sachverhalt:

 

Gemäß § 93 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durch den Kämmerer zu erstellen, durch den hauptamtlichen Bürgermeister festzustellen und der Gemeindevertretung zuzuleiten.

Die Jahresrechnung wurde am 30.03.2007 dem Büro der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet.

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 liegt mit Datum vom 19.03.2007 vor und wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 30.03.2007 zugeleitet.

 

Nachfolgend wird die Ergebnisermittlung für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und der Rechenschaftsbericht dargestellt.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Anlage

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Anlagen

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