Beschlussvorlage - 07/SVV/0670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die StVV nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 zur Kenntnis und beschließt über die Abnahme der Jahresrechnung 2006 der Landeshauptstadt Potsdam. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2006 wurde vom Oberbürgermeister wie folgt festgestellt:

 

im Verwaltungshaushalt

mit Einnahmen von                                  395.505.298,65 EUR

mit Ausgaben von                                    417.237.432,59 EUR

 

im Vermögenshaushalt

mit Einnahmen von                                    78.470.513,35 EUR

mit Ausgaben von                                      78.470.513,35 EUR

 

2.  Dem Oberbürgermeister wird gem. § 93 Abs. 3 GO Brandenburg für das Haushaltsjahr 2006 uneingeschränkte Entlastung erteilt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 16 GO hat die StVV über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters zu beschließen. Der Abnahme muss gemäß § 93 Abs. 3 GO eine örtliche Rechnungsprüfung vorausgehen. Die vom Kämmerer aufgestellte Jahresrechnung wurde vom Oberbürgermeister festgestellt und zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2006 pflichtgemäß geprüft und über das Ergebnis Bericht erstattet.

 

Die Prüfung der Jahresrechnung 2006 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie einer uneingeschränkten Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen würden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. August 2007 den Schlussbericht behandelt. Im Ergebnis der Diskussion schloss sich der Rechnungsprüfungsausschuss den Feststellungen im Schlussbericht an und empfiehlt die uneingeschränkte Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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