Beschlussvorlage - 07/SVV/0670
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Jahresrechnung 2006 der Landeshauptstadt Potsdam und Entlastung des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Einreicher*:
- Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.09.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die StVV nimmt den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 zur
Kenntnis und beschließt über die Abnahme der Jahresrechnung 2006 der
Landeshauptstadt Potsdam. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2006 wurde
vom Oberbürgermeister wie folgt festgestellt:
im Verwaltungshaushalt
mit Einnahmen von
395.505.298,65 EUR
mit Ausgaben von
417.237.432,59 EUR
im Vermögenshaushalt
mit Einnahmen von
78.470.513,35 EUR
mit Ausgaben von
78.470.513,35 EUR
2. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 93 Abs. 3 GO Brandenburg für das Haushaltsjahr 2006 uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 16 GO hat die StVV über die Abnahme
der Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters zu beschließen.
Der Abnahme muss gemäß § 93 Abs. 3 GO eine örtliche Rechnungsprüfung
vorausgehen. Die vom Kämmerer aufgestellte Jahresrechnung wurde vom
Oberbürgermeister festgestellt und zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt
weitergeleitet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2006
pflichtgemäß geprüft und über das Ergebnis Bericht erstattet.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2006 hat keine Beanstandungen
ergeben, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie einer uneingeschränkten
Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen würden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. August 2007 den Schlussbericht behandelt. Im Ergebnis der Diskussion schloss sich der Rechnungsprüfungsausschuss den Feststellungen im Schlussbericht an und empfiehlt die uneingeschränkte Entlastung des Oberbürgermeisters.