Beschlussvorlage - 07/SVV/0671

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Durchführung eines Verfahrens zur Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ für den Teilbereich Hafen/ Lustgarten.

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Erläuterung

 

 

Begründung:

 

 

Die bisherigen Sanierungsziele sehen u.a. vor, den Lustgarten mit Anlegestelle als Grünanlage in Annäherung an den historischen Stadtgrundriss wiederherzustellen und mit dem Hafengebäude eine funktionale Basis für den Ausflugsverkehr zu schaffen. Auf dieser Grundlage sind im Rahmen der BUGA 2001 mit Fördermitteln zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur, mit Städtebaufördermitteln und mit Hauhaltsmitteln der Stadt Grundstückserwerb, Abrissmaßnahmen und Neubau sowie die Gestaltung der Freiflächen durchgeführt worden.

 

In Verbindung mit der Geschäftstätigkeit der Weißen Flotte Potsdam GmbH haben diese Ergebnisse große Akzeptanz gefunden. Die touristische Präsenz des Ortes ist Anlass, die Möglichkeiten zur Erweiterung der gastronomische Nutzung zu prüfen. Eine solche Erweiterung ist denkbar, indem das „Palmenzelt“ des derzeitigen „Palmengartens“ vor dem Hafengebäude durch  ein ganzjährig, dauerhaft nutzbares Gebäude für Gastronomie ersetzt. Damit würde das Flächenangebot des derzeitigen Hafengebäudes erweitert. Gleichzeitig und wären die Freiflächen entsprechende22 zu reduzieren und baulich anzupassen.

 

Das Vorhaben widerspricht derzeit den durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sanierungszielen. Dies erfordert, die Sanierungsziele für diesen Bereich zu ändern. Dabei ist zu beurteilen, ob die Durchführbarkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der städtebaulichen Verträglichkeit, der Eigentumsverhältnisse, der Erschließung, der Lärmemissionen, des ruhenden Verkehrs und der finanziellen Auswirkungen (unter Berücksichtigung der gewährten Förderung) möglich ist.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der erforderlichen externen Dienstleistungen erfolgt aus dem Treuhandvermögen der Gesamtmaßnahme. In dieses Treuhandvermögen geht gleichzeitig der Verkaufserlös (bzw. Erbbauzins ein). Weitergehende finanzielle Auswirkungen werden im Ergebnis der VU ausgewiesen.

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Anlagen

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