Beschlussvorlage - 07/SVV/0671
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" Änderung der Sanierungsziele
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2007
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10.10.2007
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07.11.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.09.2007
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30.10.2007
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Erläuterung
Begründung:
Die bisherigen Sanierungsziele sehen u.a. vor,
den Lustgarten mit Anlegestelle als Grünanlage in Annäherung an den
historischen Stadtgrundriss wiederherzustellen und mit dem Hafengebäude eine
funktionale Basis für den Ausflugsverkehr zu schaffen. Auf dieser Grundlage
sind im Rahmen der BUGA 2001 mit Fördermitteln zur Verbesserung der
touristischen Infrastruktur, mit Städtebaufördermitteln und mit Hauhaltsmitteln
der Stadt Grundstückserwerb, Abrissmaßnahmen und Neubau sowie die Gestaltung
der Freiflächen durchgeführt worden.
In Verbindung mit der Geschäftstätigkeit der
Weißen Flotte Potsdam GmbH haben diese Ergebnisse große Akzeptanz gefunden. Die
touristische Präsenz des Ortes ist Anlass, die Möglichkeiten zur Erweiterung
der gastronomische Nutzung zu prüfen. Eine solche Erweiterung ist denkbar,
indem das „Palmenzelt“ ein ganzjährig, dauerhaft nutzbares Gebäude für Gastronomie
ersetzt. Damit würde das Flächenangebot des derzeitigen Hafengebäudes
erweitert. Gleichzeitig wären
die Freiflächen entsprechend
zu reduzieren und baulich anzupassen.
Das Vorhaben widerspricht derzeit den durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sanierungszielen. Dies erfordert, die
Sanierungsziele für diesen Bereich zu ändern. Dabei ist zu beurteilen, ob die
Durchführbarkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der städtebaulichen
Verträglichkeit, der Eigentumsverhältnisse, der Erschließung, der
Lärmemissionen, des ruhenden Verkehrs und der finanziellen Auswirkungen (unter
Berücksichtigung der gewährten Förderung) möglich ist.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der erforderlichen externen Dienstleistungen
erfolgt aus dem Treuhandvermögen der Gesamtmaßnahme. In dieses Treuhandvermögen
geht gleichzeitig der Verkaufserlös (bzw. Erbbauzins ein). Weitergehende
finanzielle Auswirkungen werden im Ergebnis der VU ausgewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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171,8 kB
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