Beschlussvorlage - 07/SVV/0676
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Jahresrechnung 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2007
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Erläuterung
Sachverhalt:
Am 16.03.2007 wurden im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung 2006 überplanmäßige Haushaltsmittel i. H. v. 896.797,58 EUR für den KIS bereitgestellt, die für die Bildung eines Haushaltsrestes herangezogen wurden.
Die Forderungen des Eigenbetriebes KIS gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam betrafen im Wesentlichen Nachzahlungen für Betriebskosten des Jahres 2006 in Höhe von voraussichtlich 756.900 € sowie zu einem geringeren Teil (139.897,58 €) Betriebskosten aus Vorjahren. Zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem EB KIS bestand Einigkeit darüber, dass die Forderungen unstrittig in dieser Höhe bestehen. Wirtschaftlich waren die Betriebskosten dem Jahr 2006 zuzuordnen, da sie in diesem Jahr oder zum Teil bereits in Vorjahren entstanden sind. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung 2006 die Entscheidung getroffen, diese Kosten auch dem Haushaltsjahr 2006 zuzuordnen. Anderenfalls hätte die Bereitstellung der Mittel aus dem Haushalt 2007 erfolgen müssen und in der Eröffnungsbilanz wäre eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem KIS auszuweisen gewesen.
Da die für das Haushaltsjahr 2006 zur Verfügung stehenden Mittel auf der entsprechenden Haushaltsstelle bereits erschöpft waren, war dafür ein Antrag auf die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich, um einen entsprechenden Haushaltsausgaberest bilden zu können. Die Höhe der überplanmäßig bereit zu stellenden finanziellen Mittel (896.797,58 €) überschritt den gemäß § 4 Ziff. 2 der Haushaltssatzung festgelegten Betrag, bis zu dem die Genehmigung durch den Kämmerer erfolgen kann. Aus diesem Grund erfolgte die Genehmigung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Diese Zustimmung ist mit einer entsprechenden Beschlussvorlage für die SVV einzuholen, was hiermit im Rahmen der generellen Beschlussfassungen zum Jahresabschluss 2006 geschieht.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Im Rahmen der Erstellung der
Jahresrechnung 2006 wurden - unter dem Vorbehalt der Zustimmung der StVV -
offene Forderungen des KIS gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam in Höhe von
896.797,58 € ausgeräumt.
Dazu wurde in Höhe der überplanmäßigen Ausgabe (vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung) ein Haushaltsrest auf der Haushaltsstelle 88010.67505 gebildet. Somit wäre - nach Beschluss der StVV - die Nachzahlung an den KIS aus Mitteln des Haushaltsjahres 2006 sichergestellt.
Stellungnahme
des Rechnungsprüfungsamtes:
Das
RPA hat die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 81 Abs. 1 GO geprüft und
bestätigt die grundsätzliche Zulässigkeit der überplanmäßigen Ausgabe.