Beschlussvorlage - 07/SVV/0677

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste    Satzung    zur    Änderung    der    Satzung   über   die   Veränderungssperre  im   Bereich   des   Bebauungsplans  Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“  der   Landeshauptstadt   Potsdam (s. Anlage 2).

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:         Anlage 1

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Am 23. Dezember 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ beschlossen (DS 05/SVV/1008).

 

Die Veränderungssperre ist am 19. Januar 2006 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt gemacht worden.

 

Am 7. Juni 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 in der Fassung zur ersten öffentlichen Auslegung in der Form zu ändern ist, „dass Baurechte lediglich in der Front zur Berliner Straße festgesetzt werden“ (DS 06/SVV/0388). Der Bebauungsplan-Entwurf wurde entsprechend geändert.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. November 2006 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 erneut öffentlich auszulegen (DS 06/SVV/0744).

 

Der Bebauungsplan-Entwurf vom 25. August wurde in der Zeit vom 7. Dezember 2006 bis zum 19. Januar 2007 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Eigentümer erhebliche Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Kritisiert wurde dabei insbesondere, dass nach Einschätzung der Einwender die privaten Belange der Grundstückseigentümer nur unzureichend erhoben und berücksichtigt sowie nicht mit der hinreichenden Gewichtung in die Abwägung eingestellt worden seien. Darüber hinaus wurde vorgebracht, dass auch die Belange des Denkmalschutzes insofern unzutreffend bewertet worden seien, da der Erhalt des Baudenkmals Villa Schöningen ohne eine angemessene Bebauung des Umfeldes entsprechend der vorherigen Planung wirtschaftlich nicht zumutbar sei. In diesem Zusammenhang wurde auf einen bei der unteren Denkmalschutzbehörde eingereichten Antrag auf Abriss der Villa verwiesen.

 

Am 22.03.2007 wurde der Verkauf der Villa Schöningen mit ihrem Grundstück sowie der beiden angrenzenden Parzellen an einen neuen Eigentümer beurkundet. Von den neuen Eigentümern wird eine einvernehmliche Lösung mit der Landeshauptstadt um die Erhaltung und Sanierung des Baudenkmals angestrebt, die Rücksicht auf dessen Einbindung in das Weltkulturerbe nimmt und mit den wirtschaftlichen Erwartungen an den Standort in Einklang zu bringen ist. Hierzu sind mehrere zeitintensive Abstimmungen mit verschiedenen Fachbehörden erforderlich. Zudem ist noch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren mit dem Alteigentümer anhängig, bei dem die Ablehnung eines Vorbescheidsantrages aufgrund der Veränderungssperre in Streit steht. Die Klage gegen die Ablehnung wurde noch nicht zurückgenommen.

 

Es ist abzusehen, dass es zeitlich nicht möglich sein wird, den Bebauungsplan vor Ablauf der Veränderungssperre in Kraft zu setzen. Deshalb ist eine Verlängerung der Veränderungssperre um 1 Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB erforderlich.

 

Die Verlängerung ist ferner auch aufgrund des noch nicht abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens notwendig, da offen ist, ob dieses Verfahren vor Auslaufen der Veränderungssperre abgeschlossen wird.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ beschlossen werden.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

Loading...