Beschlussvorlage - 07/SVV/0677
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 35-3 "Schwanenallee/Berliner Straße" der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2007
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10.10.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.09.2007
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Erläuterung
Begründung: Anlage 1
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Am 23. Dezember 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung die
Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 35-3
„Schwanenallee/Berliner Straße“ beschlossen (DS 05/SVV/1008).
Die Veränderungssperre ist am 19. Januar 2006 im Amtsblatt
für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt gemacht worden.
Am 7. Juni 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 in der Fassung zur
ersten öffentlichen Auslegung in der Form zu ändern ist, „dass Baurechte
lediglich in der Front zur Berliner Straße festgesetzt werden“ (DS
06/SVV/0388). Der Bebauungsplan-Entwurf wurde entsprechend geändert.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 1.
November 2006 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 erneut
öffentlich auszulegen (DS 06/SVV/0744).
Der Bebauungsplan-Entwurf vom 25. August wurde in der Zeit
vom 7. Dezember 2006 bis zum 19. Januar 2007 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen
der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Eigentümer erhebliche Bedenken
gegen die Planung vorgebracht. Kritisiert wurde dabei insbesondere, dass nach
Einschätzung der Einwender die privaten Belange der Grundstückseigentümer nur
unzureichend erhoben und berücksichtigt sowie nicht mit der hinreichenden
Gewichtung in die Abwägung eingestellt worden seien. Darüber hinaus wurde vorgebracht,
dass auch die Belange des Denkmalschutzes insofern unzutreffend bewertet worden
seien, da der Erhalt des Baudenkmals Villa Schöningen ohne eine angemessene
Bebauung des Umfeldes entsprechend der vorherigen Planung wirtschaftlich nicht
zumutbar sei. In diesem Zusammenhang wurde auf einen bei der unteren
Denkmalschutzbehörde eingereichten Antrag auf Abriss der Villa verwiesen.
Am 22.03.2007 wurde der Verkauf der Villa Schöningen mit
ihrem Grundstück sowie der beiden angrenzenden Parzellen an einen neuen
Eigentümer beurkundet. Von den neuen Eigentümern wird eine einvernehmliche
Lösung mit der Landeshauptstadt um die Erhaltung und Sanierung des Baudenkmals
angestrebt, die Rücksicht auf dessen Einbindung in das Weltkulturerbe nimmt und
mit den wirtschaftlichen Erwartungen an den Standort in Einklang zu bringen
ist. Hierzu sind mehrere zeitintensive Abstimmungen mit verschiedenen
Fachbehörden erforderlich. Zudem ist noch ein verwaltungsgerichtliches
Verfahren mit dem Alteigentümer anhängig, bei dem die Ablehnung eines
Vorbescheidsantrages aufgrund der Veränderungssperre in Streit steht. Die Klage
gegen die Ablehnung wurde noch nicht zurückgenommen.
Es ist abzusehen, dass es zeitlich nicht möglich sein wird,
den Bebauungsplan vor Ablauf der Veränderungssperre in Kraft zu setzen. Deshalb
ist eine Verlängerung der Veränderungssperre um 1 Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3
BauGB erforderlich.
Die Verlängerung ist ferner auch aufgrund des noch nicht
abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens notwendig, da offen ist, ob
dieses Verfahren vor Auslaufen der Veränderungssperre abgeschlossen wird.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der
Verwaltung gefolgt wird, kann die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über
die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 35-3
„Schwanenallee/Berliner Straße“ beschlossen werden.