Antrag - 07/SVV/0554

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit beim Ausstellen von Führungszeugnissen nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) für in der Stadt Potsdam ehrenamtlich Tätige von der Erhebung der Kosten abgesehen werden kann.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Mit dem Gesetz vom 08.09.2005 (BGBl. S. 2729) ist der § 72a in das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) aufgenommen worden.

Danach müssen Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe ein Führungszeugnis vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und dann in regelmäßigen Abständen vorlegen, um zu verhindern, dass Personen beschäftigt werden, die wegen einer Straftat (z. B. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Straftaten gegen die sexuelle Mitbestimmung, Misshandlung Schutzbefohlener) verurteilt worden sind.

Diese Verpflichtung gilt auch für die Träger der freien Jugendhilfe und für ehrenamtliche Kräfte, Studenten, Praktikanten usw.

Das bedeutet eine finanzielle Belastung der Betroffenen.

Das Land Berlin sieht auf der Grundlage der Zustimmung des Bundesministeriums für Justiz im Jahre 2006 von der Gebührenerhebung für die Erteilung von Führungszeugnissen für ehrenamtlich tätige Personen i.o.g.S. ab.

Das sollte auch in der Stadt Potsdam so gehandhabt werden.

 

 

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