Antrag - 07/SVV/0554
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausstellung von Führungszeugnissen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.09.2007
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit beim Ausstellen von
Führungszeugnissen nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) für in der
Stadt Potsdam ehrenamtlich Tätige von der Erhebung der Kosten abgesehen werden
kann.
Erläuterung
Begründung:
Mit dem Gesetz vom 08.09.2005 (BGBl. S. 2729) ist der § 72a in das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) aufgenommen worden.
Danach
müssen Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe ein Führungszeugnis vor
Aufnahme ihrer Tätigkeit und dann in regelmäßigen Abständen vorlegen, um zu
verhindern, dass Personen beschäftigt werden, die wegen einer Straftat (z. B.
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Straftaten gegen die sexuelle
Mitbestimmung, Misshandlung Schutzbefohlener) verurteilt worden sind.
Diese
Verpflichtung gilt auch für die Träger der freien Jugendhilfe und für
ehrenamtliche Kräfte, Studenten, Praktikanten usw.
Das
bedeutet eine finanzielle Belastung der Betroffenen.
Das Land
Berlin sieht auf der Grundlage der Zustimmung des Bundesministeriums für Justiz
im Jahre 2006 von der Gebührenerhebung für die Erteilung von Führungszeugnissen
für ehrenamtlich tätige Personen i.o.g.S. ab.
Das sollte
auch in der Stadt Potsdam so gehandhabt werden.