Antrag - 07/SVV/0709

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Gesprächen mit der SPSG (14/51) und dem Land

Brandenburg als Eigentümer des Grundstücke Flur 14, Nr. 51 (SPSG) und 52 (Land

Brandenburg) darauf hinzuwirken, dass im Zuge der Planungen für eine Nachnutzung des

bisherigen Landtagsgeländes das Flurstück 14, Nr. 51 für einen späteren Wiederaufbau des

Belvederes auf dem Brauhausberg freigehalten wird. Im Rahmen eines B-Plans ist dieses

Areal dementsprechend baurechtlich zu sichern.

 

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Neben den alten Wegebeziehungen sind auch frühere prägende Bauten am Brauhausberg verschwunden. Zu den wichtigsten gehört wohl das Belvedere auf dem Brauhausberg.  In den Jahren 1802 bis 1803 lässt Friedrich Wilhelm III. für seine Frau, Königin Luise, auf dem Brauhausberg nach Entwürfen des Architekten A. L. Krüger ein Belvedere errichten. Von hier aus hatte man einen hervorragenden Rundblick über die Stadt. Das Grundstück befindet sich in öffentlichem Eigentum und sollte für einen eventuellen späteren Wiederaufbau freigehalten werden.

 

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