Anfrage - 07/SVV/0685

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

In der Antwort auf die Kleine Anfrage, DS 07/SVV/0604, wird mitgeteilt, dass die „verlorenen“ Kosten – zum Zeitpunkt 3,9 Mio. € - zunächst von den Stadtwerken getragen werden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was heißt, die verlorenen Kosten tragen zunächst die Stadtwerke?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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