Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0731
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachnutzung der ehemaligen minimal - Kaufhalle auf dem Johannes-Kepler-Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.09.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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25.09.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Stadtverwaltung informiert über
den Sachstand der Gespräche mit der Eigentümerin der ehemaligen
minimal–Kaufhalle auf dem Johannes–Kepler–Platz, hinsichtlich möglicher
Nachnutzungen der Immobilie.
Bei dem vorbenannten Grundstück handelt es sich um eine Immobilie, die sich im Besitz einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft befindet. Die ehemalige Kaufhalle gehört zum Ensemble des Wohngebietszentrum Am Stern und war ein wichtiger städtebaulicher, aber auch funktionaler Baustein des Johannes–Kepler-Platzes. Mit der optischen Aufwertung der meisten Gebäude dieses Areals einschließlich der Qualifizierung des öffentlichen Raumes fällt die seit Monaten leer stehende Halle den Sternbewohnern negativ auf.
Die Beseitigung des Leerstandes bzw. baulichen Maßnahmen oder anderweitige Verwertung (Verkauf) liegen in der privatrechtlichen Hoheit der Eigentümerin. Öffentlich-rechtliche Instrumente, um auf die Dispositionen der Eigentümerin unmittelbar Einfluss zu nehmen, gibt es nicht. Die Möglichkeiten der Stadt liegen allein in der Rolle der Zusammenführung von Eigentümern und Nutzern bzw. in der Moderation von Gesprächen.
Trotzdem wurde durch die Stadtverwaltung das Gespräch mit
der Grundstückseigentümerin gesucht. Nach deren Aussage gibt es für diese
Immobilie bis zum Ende des Jahres 2008 einen gültigen Mietvertrag und damit
regelmäßige Mietzahlungen. Daher gäbe es für die Eigentümerin derzeit auch
keinen Anlass, die Situation kurzfristig zu verändern. Darüber hinaus wurde
aber nachdrücklich durch die Grundstücksverwaltungsgesellschaft darauf hingewiesen,
dass das Unternehmen im Fall einer Neuvermietung einen Vertrag nur zu
marktüblichen Preisen abschließen wird. Ob die Eigentümerin bei substanziellem
Interesse eines Nachmieters bereit und in der Lage ist den bestehenden
Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, hat sie zunächst offen gelassen.
Gleichwohl wurden seitens der Stadtverwaltung weitere
Gespräche z.B. mit der IHK und
möglichen Interessenten geführt. Leider kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht über ein positives Ergebnis mit der Botschaft „Nachmieter gefunden“
berichtet werden, zumal alle Vorschläge der Landeshauptstadt eines Prüf- und
Entscheidungsprozesses der Eigentümerin bedürfen.
Parallel wurde mit der Grundstücksverwaltungsgesellschaft
auch vereinbart, dass die in Kürze anlaufenden Konzepte und Planungen für die
Stadtachse Stern – Drewitz mit dem Vertiefungsgebiet Newtonstraße und
Johannes–Kepler–Platz als wichtige Bestandteile dieses Stadtraumes gemeinsam
abgestimmt werden. Die von der Kommune beauftragten Planer werden die ersten
Konzepte des vorgenannten Areals der Grundstückeigentümerin vorstellen und ggf.
mit deren Vorstellungen bzw. Interessen abgleichen. Beide Seiten
(Grundstücksverwaltung und die Stadtverwaltung) versprechen sich von dieser
Herangehensweise ein Ergebnis, welches die Komplexität der gewünschten Planung
für die Stadtachse im ersten Abschnitt am besten berücksichtigt. Die
verabredete Vorgehensweise stellt allerdings keine Garantie auf eine Lösung zur
Nachnutzung der ehemaligen minimal - Kaufhalle im Sinne des Antrages dar.