Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0673

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Vor dem Hintergrund der naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen kann der Verbindungsweg zwischen dem Wohngebiet An der Parforceheide und der Stahnsdorfer Straße beleuchtungstechnisch nicht erschlossen werden.

 

Zum Beschluss der STVV DS 06/SVV/1028 „Beleuchtung Parforceheide“ wurde Kontakt der Verwaltung mit der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen Berlin aufgenommen.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin teilte abschließend der Stadtverwaltung Potsdam mit, dass sie den Kolonnenweg auf ihrem Grundstück Babelsberg Flur 5, Flurstück 58/1 beleuchtungstechnisch nicht erschließen werden.

Im Rahmen eines Gestattungsvertrages bietet die Senatsverwaltung Berlin der Stadt Potsdam die Möglichkeit an, diesen anbaufreien Weg mit einer Straßenbeleuchtungsanlage auszustatten und zu Lasten der Stadtverwaltung Potsdam zu betreiben.       

Für die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB ist der Eigentümer der Fläche, also die Senatsverwaltung Berlin,  zuständig.

Die Stadtverwaltung (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) ist nicht ermächtigt, den Beleuchtungsaufwand auf fremdem Hoheitsgebiet zu tragen.

Die in der Baulastträgerschaft der Stadt Potsdam befindlichen öffentlichen Wege im Umfeld der Parforceheide (Steinstraße, An der Parforceheide und Stahnsdorfer Straße) sind nach DIN 5044 bzw. DIN EN 13201 beleuchtungstechnisch erschlossen und können von den Bürgern gefahrlos benutzt werden.

 

Unter Bezugnahme auf den Beschluss der STVV DS 07/SVV/0304 „Beleuchtung der Parforceheide“ wurde durch die Untere Wasserbehörde, Untere Naturschutzbehörde zum Verbindungsweg zwischen dem WG An der Parforceheide und der Stahnsdorfer Straße, innerhalb des  Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“ ergänzend mitgeteilt, dass es sich bei dem Verbindungsweg um einen Waldweg handelt, der ausschließlich für die landschaftsgebundene Erholungsnutzung bestimmt ist. Eine Notwendigkeit für die Beleuchtung dieses untergeordneten Weges lässt sich hieraus nicht ableiten.

Der Verbindungsweg verläuft entlang gemäß § 32 Abs. 1 Ziffer 3 BbgNatSchG gesetzlich geschützter Biotope (Trockenrasenbiotopstrukturen) und ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“ (LSG).

Auf Grund der Rechtsverordnung über das o.g. LSG „Parforceheide“ ist die Errichtung einer Beleuchtungsanlage unter Bezugnahme auf den Erhalt der Trockenrasenbiotope und der Bedeutung des Schutzgebietes für einen überregionalen Biotopverbund nicht angezeigt.

 

 

An Hand der aufgezeigten Sachstände wird von der Umsetzung des Beschlusses 07/SVV/0304 Abstand genommen.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...