Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0673
Grunddaten
- Betreff:
-
Beleuchtung der Parforceheide
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.09.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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20.09.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Vor dem Hintergrund der naturschutzrechtlichen
Rahmenbedingungen kann der Verbindungsweg zwischen dem Wohngebiet An der
Parforceheide und der Stahnsdorfer Straße beleuchtungstechnisch nicht
erschlossen werden.
Zum Beschluss der STVV DS
06/SVV/1028 „Beleuchtung Parforceheide“ wurde
Kontakt der Verwaltung mit der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
aufgenommen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
teilte abschließend der Stadtverwaltung Potsdam mit, dass sie den Kolonnenweg
auf ihrem Grundstück Babelsberg Flur 5, Flurstück 58/1 beleuchtungstechnisch
nicht erschließen werden.
Im Rahmen eines Gestattungsvertrages
bietet die Senatsverwaltung Berlin der Stadt Potsdam die Möglichkeit an, diesen
anbaufreien Weg mit einer Straßenbeleuchtungsanlage auszustatten und zu Lasten
der Stadtverwaltung Potsdam zu betreiben.
Für die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht nach §
823 BGB ist der Eigentümer der Fläche, also die Senatsverwaltung Berlin, zuständig.
Die Stadtverwaltung (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) ist nicht ermächtigt, den Beleuchtungsaufwand auf fremdem Hoheitsgebiet zu tragen.
Die in der Baulastträgerschaft der Stadt Potsdam befindlichen öffentlichen Wege im Umfeld der Parforceheide (Steinstraße, An der Parforceheide und Stahnsdorfer Straße) sind nach DIN 5044 bzw. DIN EN 13201 beleuchtungstechnisch erschlossen und können von den Bürgern gefahrlos benutzt werden.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss der
STVV DS 07/SVV/0304 „Beleuchtung der Parforceheide“ wurde durch die Untere Wasserbehörde, Untere
Naturschutzbehörde zum Verbindungsweg zwischen dem WG An der Parforceheide und
der Stahnsdorfer Straße, innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“ ergänzend mitgeteilt, dass es
sich bei dem Verbindungsweg um einen Waldweg handelt, der ausschließlich für
die landschaftsgebundene Erholungsnutzung bestimmt ist. Eine Notwendigkeit für
die Beleuchtung dieses untergeordneten Weges lässt sich hieraus nicht ableiten.
Der Verbindungsweg verläuft entlang gemäß § 32 Abs. 1 Ziffer
3 BbgNatSchG gesetzlich geschützter Biotope (Trockenrasenbiotopstrukturen) und
ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“ (LSG).
Auf Grund der Rechtsverordnung über das o.g. LSG
„Parforceheide“ ist die Errichtung einer Beleuchtungsanlage unter Bezugnahme
auf den Erhalt der Trockenrasenbiotope und der Bedeutung des Schutzgebietes für
einen überregionalen Biotopverbund nicht angezeigt.
An Hand der aufgezeigten Sachstände wird von der Umsetzung
des Beschlusses 07/SVV/0304 Abstand genommen.