Antrag - 07/SVV/0569

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen  auf die Kostenerstattung für die Grundstückserschließung der 10 Grundstücke „Am Raubfang “ in Bornim verzichtet werden kann.

Dabei sind insbesondere folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

 

Wegen einer Hochdruckgasleitung vor diesen Grundstücken wurden diese, trotz langjähriger Zusagen bisher als Einzige in diesem Bereich, nicht erschlossen.

Durch die nun vorgesehene Erschließung von der Rückseite (Raubfang) sind die Erschließungskosten auf den Grundstücken, die die Grundstückseigentümer außerdem noch zu tragen haben, wesentlich höher als bei einer Erschließung von der Amundsenstraße.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft im März 2007 ging es unter anderem um die vorgesehen Abwassererschließung von 10 Grundstücken in der Amundsenstraße. Diese Grundstücke wurden bisher abwasserseitig wegen einer zu querenden  Gashochdruckleitung nicht erschlossen. Ab 01.01.2007 sind im Stadtgebiet die Grundstücksanschlusskosten zu erstatten. Dies betrifft jetzt auch die o.g. Grundstücke, da diese, obwohl seit vielen Jahren zugesagt, nicht vor dem 31.12.06 angeschlossen wurden. Die Verwaltung gibt diese Kosten mit rund 3.000 EUR je Grundstück  an.

Der Ausschuss bat die Verwaltung zu prüfen, ob ein Verzicht auf die Kostenerstattung unter Berücksichtigung der konkreten Situation möglich ist.

Die Verwaltung hat eine solche Prüfung zugesagt. Aus den im Ergebnis der Prüfung ausgereichten Unterlagen geht hervor, dass die o.g. Besonderheiten in die Prüfung nicht einbezogen wurden und insofern die Aufgabenstellung nicht abgearbeitet wurde.  

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