Antrag - 07/SVV/0712

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine Rahmenplanung für Entwicklung des Areals des

früheren Luisenhof in der Templiner Straße vorzulegen, die der stadtbildprägenden

Bedeutung des Geländes für die Templiner Vorstadt Rechnung trägt. Dazu sind:

 

  1. Im Rahmen einer Rahmenplanung bzw. eines B-Planverfahrens Art und Umfang der Bebauung des Geländes festzusetzen. Dabei ist die Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Wohnbebauung zu prüfen. Davon ausgeschlossen sind die im Besitz der LHP befindlichen Teile der früheren Parkanlage.

 

  1. Gemeinsam mit eventuell vorhandenen weiteren Eigentümern des Geländes sind Gespräche über die Möglichkeit des Rückbaus der in industrieller Fertigung erbauten Gebäude auf dem Geländes zu prüfen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Unterschutzstellung des früheren Aussichtsturms auf dem Grundstück Flur 17, Nr. 41/4 zu prüfen und bei positiver Prüfung die Unterschutzstellung zu veranlassen.

 

  1. Im Rahmen der Neugestaltung des Uferweges entlang der Havel zum Tornow, ist auch der Uferpark für die Öffentlichkeit wiederzubeleben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Sitzung im Januar 2008 Bericht zu erstatten.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Beim Luisenhof handelt es sich um einen nach Entwürfen von Franz Schwechten Ende des

19. Jahrhunderts errichteten architektonisch prägenden Bau in der Templiner Vorstadt.

Zwischen Villa und Ufer befand sich ein Uferpark, von dem Teile als öffentlich zugänglicher

Uferpark entlang des Uferweges zum Tornow genutzt wurden. Teile der Gebäude auf der

Anlage stehen heute leer und die frühere Parkanlage ist stark verwildert.

 

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