Antrag - 07/SVV/0699

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordneten halbjährlich über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro durch die Verwaltung zu unterrichten.

 

In dem Bericht ist darzustellen

 

-          welcher Geschäfts- und Fachbereich welche konkreten Aufträge (Aufgabenstellung) erteilte

-          wie die Auswahl der Gutachterinnen erfolgte (Ausschreibung oder freihändige Vergabe)

-          welche Kosten für die Einzelposten entstanden sind oder entstehen werden.

 

Der erste Bericht soll spätestens in der Dezembersitzung 2007 vorgelegt werden.

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Erläuterung

 

 

Begründung:

 

Die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen erfolgt derzeit in der Stadtverwaltung überwiegend freihändig und ohne Ausschreibung (siehe auch DS 07/280).

 

Mit unserem Antrag soll eine regelmäßige Kontrolle dieser Ausgaben durch die Stadtverordneten ermöglicht werden.

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