Beschlussvorlage - 07/SVV/0807

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Am Oberstufenzentrum II Wirtschaft und Verwaltung wird zum 01.02.2008 der Bildungsgang „Staatlich geprüfte/r Sportassistent/in“ errichtet.

 

Als Aufnahmekapazität wird 1-Zügigkeit festgelegt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 104 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Brandenburgisches Schulgesetz sind Schulträger berechtigt und verpflichtet, Bildungsgänge an Oberstufenzentren zu errichten, wenn ein Bedürfnis besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist.

 

Mit Schreiben vom 24.02.2007 beantragt das Oberstufenzentrum II Wirtschaft und Verwaltung die Errichtung des o. g. Bildungsganges. Entsprechend vorgenanntem Schreiben i.V.m. dem Beschluss der Schulkonferenz vom 20.02.2007 ist hierfür ein Bedarf vorhanden. Diese Einschätzung wurde seitens der Bundesagentur für Arbeit mit Schreiben vom 13.04.2007 und seitens der IHK Potsdam mit Schreiben vom 27.04.2007 bestätigt.

 

Folgende Aspekte begründen die beantragte Errichtung des Bildungsganges am OSZ II:

 

1.      Der o. g. Bildungsgang ist als alternatives Angebot für Absolventen der 10. Klassen mit Fachoberschule gedacht. Somit haben die betreffenden Absolventen eine zusätzliche Wahl zwischen der zweijährigen Fachoberschule (Erwerb der Fachhochschulreife) und dem Erwerb eines Berufsabschlusses nach 2 Jahren. Nach diesem kann durch ein weiteres Jahr in der einjährigen Fachoberschule ebenfalls die Fachhochschulreife erworben werden.

 

2.      Das Angebot wäre für dieTeilnehmer kostenlos im Gegensatz zu den Angeboten der privaten Bildungsträger.

 

3.      Der erzielte Berufsabschluss bietet gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Unternehmen im Bereich Sport/Fitness/Wellness gehören zum Branchenförderschwerpunkt in der neuen Förderpolitik des Landes Brandenburg.

 

4.      Die Ausbildung am OSZ zielt eher auf den Bereich Freizeit, Sport/Fitness, Wellness/Gesundheit, während die Klientel der privaten Träger eher im Bereich des Leistungssports liegt.

 

5.      Die Voraussetzungen am OSZ II für die Beschulung sind gut:

 

-  geplanter Dienstleisterfachraum wird derzeit als Sportdienstleistungsbüro gestaltet

-  Lehrer aus den dualen Ausbildungsberufen Sport- und Fitnesskaufleute und Kaufleute im

   Gesundheitswesen haben entsprechende mehrjährige Erfahrungen

-  durch die enge Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben der Sport/Fitness- und

   Gesundheitskaufleute und dem Landessportbund bestehen enge Verbindungen zur Branche;  

   Praktika für die Sportassistenten sind gesichert.

 

Das Staatliche Schulamt hat die Errichtung mit Schreiben vom 03.07.2007 befürwortet. Entsprechend vorgenanntem Schreiben soll die Errichtung zum 01.02.2008 erfolgen, da ab diesem Zeitpunkt die erforderlichen Lehrerwochenstunden zur Verfügung stehen. Auswirkungen auf die Umsetzung des Rahmenlehrplanes und die Ausbildungsdauer infolge der Errichtung zum Schulhalbjahr gibt es nicht. Für die Errichtung ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erforderlich.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Ergänzende Ausstattungen und laufende Kosten werden aus den dem Oberstufenzentrum zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert.

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Anlagen

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