Beschlussvorlage - 07/SVV/0807
Grunddaten
- Betreff:
-
Oberstufenzentrum II Potsdam - Errichtung des Bildungsganges "Staatlich geprüfte/r Sportassistent/in zum 01.02.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.10.2007
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Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 104 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Brandenburgisches
Schulgesetz sind Schulträger berechtigt und verpflichtet, Bildungsgänge an
Oberstufenzentren zu errichten, wenn ein Bedürfnis besteht und ein geordneter
Schulbetrieb gewährleistet ist.
Mit Schreiben vom 24.02.2007 beantragt das Oberstufenzentrum
II Wirtschaft und Verwaltung die Errichtung des o. g. Bildungsganges. Entsprechend
vorgenanntem Schreiben i.V.m. dem Beschluss der Schulkonferenz vom 20.02.2007
ist hierfür ein Bedarf vorhanden. Diese Einschätzung wurde seitens der
Bundesagentur für Arbeit mit Schreiben vom 13.04.2007 und seitens der IHK
Potsdam mit Schreiben vom 27.04.2007 bestätigt.
Folgende Aspekte begründen die beantragte Errichtung des
Bildungsganges am OSZ II:
1.
Der o.
g. Bildungsgang ist als alternatives Angebot für Absolventen der 10. Klassen
mit Fachoberschule gedacht. Somit haben die betreffenden Absolventen eine
zusätzliche Wahl zwischen der zweijährigen Fachoberschule (Erwerb der
Fachhochschulreife) und dem Erwerb eines Berufsabschlusses nach 2 Jahren. Nach
diesem kann durch ein weiteres Jahr in der einjährigen Fachoberschule ebenfalls
die Fachhochschulreife erworben werden.
2.
Das
Angebot wäre für dieTeilnehmer kostenlos im Gegensatz zu den Angeboten der
privaten Bildungsträger.
3.
Der
erzielte Berufsabschluss bietet gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Unternehmen
im Bereich Sport/Fitness/Wellness gehören zum Branchenförderschwerpunkt in der
neuen Förderpolitik des Landes Brandenburg.
4.
Die
Ausbildung am OSZ zielt eher auf den Bereich Freizeit, Sport/Fitness,
Wellness/Gesundheit, während die Klientel der privaten Träger eher im Bereich
des Leistungssports liegt.
5.
Die
Voraussetzungen am OSZ II für die Beschulung sind gut:
- geplanter
Dienstleisterfachraum wird derzeit als Sportdienstleistungsbüro gestaltet
- Lehrer aus
den dualen Ausbildungsberufen Sport- und Fitnesskaufleute und Kaufleute im
Gesundheitswesen haben entsprechende
mehrjährige Erfahrungen
- durch die
enge Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben der Sport/Fitness- und
Gesundheitskaufleute und dem Landessportbund bestehen enge Verbindungen
zur Branche;
Praktika
für die Sportassistenten sind gesichert.
Das Staatliche Schulamt hat die Errichtung mit Schreiben vom
03.07.2007 befürwortet. Entsprechend vorgenanntem Schreiben soll die Errichtung
zum 01.02.2008 erfolgen, da ab diesem Zeitpunkt die erforderlichen
Lehrerwochenstunden zur Verfügung stehen. Auswirkungen auf die Umsetzung des
Rahmenlehrplanes und die Ausbildungsdauer infolge der Errichtung zum
Schulhalbjahr gibt es nicht. Für die Errichtung ist ein Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung und die Genehmigung durch das Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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