Beschlussvorlage - 07/SVV/0782

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister und das Kuratorium der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ werden  auf der Grundlage des Tätigkeitsberichtes der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ für 2006  entlastet.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß §5 (5) der Satzung der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 20.01.1994, geändert am 09.02.2005, entscheidet das Kuratorium über die Vergabe der Mittel sowie die Erhöhung des Stiftungsvermögens.

 

Die treuhänderische Verwaltung und Durchführung der Entscheidungen obliegt gemäß § 6 der Satzung dem Oberbürgermeister.

 

Das Kuratorium hat die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftungsmittel festgestellt

 

Gemäß §7 der Satzung werden das Kuratorium und der Oberbürgermeister  durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung entlastet.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...