Anfrage - 07/SVV/0821

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Pressemeldungen ignoriert die Stadtverwaltung eine gesetzliche Neuregelung des Bundes über staatliche Zuschüsse.

Das zum 28. August geänderte Asylbewerber-Leistungsgesetz spricht Hartz IV nur jenen Asylbewerbern zu, die zuvor schon vier Jahre lang das niedrigere Asylbewerbergeld bekommen haben. Bisher gab es Hartz-IV-Leistungen aber schon nach 3 ½  Jahren.  Für 80 Asylbewerber in Potsdam, die zwar mehr als 36, aber noch nicht 48 Monate Leistungsbezieher sind, soll die Stadtverwaltung nunmehr eine Regelung zur Umgehung der bundesgesetzlichen Vorgaben geschaffen haben.

 

Ich frage die Stadtverwaltung:

Welchen Inhalt hat diese Umgehungsregelung?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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