Antrag - 07/SVV/0772
Grunddaten
- Betreff:
-
Alte Neuendorfer Kirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU, Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.10.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, alles zu tun, um den Verein Alte Neuendorfer Kirche und
Neuendorfer Anger e.V. und die evangelische Kirchengemeinde Babelsberg dabei zu
unterstützen, eine einvernehmlich vertragliche und kirchenrechtlich zulässige
Nutzung für die Alte Neuendorfer Kirche herbeizuführen.
Erläuterung
Begründung:
Die
Landeshauptstadt Potsdam ist Eigentümerin der Alten Neuendorfer Kirche in
Babelsberg. Mit Vertrag vom 05. Juli 2000 hatte die Landeshauptstadt Potsdam
die Alte Neuendorfer Kirche dem Verein Alte Neuendorfer Kirche und Neuendorfer
Anger e.V. zur Sanierung und Nutzung überlassen.
Am Samstag,
dem 08. September 2007 wurde nach der öffentlich-rechtlichen Bauabnahme das
sanierte Kirchengebäude feierlich dem Verein zur vertragsgemäß vereinbarten
Nutzung freigegeben. In Anwesenheit des Ministerpräsidenten des Landes
Brandenburg, des Generalsuperintendenten der evangelischen Landeskirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, des Oberbürgermeisters der
Landeshauptstadt Potsdam, des Vorsitzenden des Verein Alte Neuendorfer Kirche
und Neuendorfer Anger e.V. sowie des Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates der
evangelischen Kirchengemeinde Babelsberg wurde wiederholt öffentlich der
gemeinsame Wille bekundet, die Alte Neuendorfer Kirche vertragsgemäß und soweit
wie kirchenrechtlich möglich und zulässig einer kirchlichen Nutzung zuzuführen.
Die lokalen Medien haben hierüber entsprechend berichtet.
Hier ist
der Oberbürgermeister gefordert, die beteiligten Parteien dabei zu
unterstützen, die entsprechende Umsetzung des Nutzungsvertrages zu realisieren.