Antrag - 07/SVV/0772

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alles zu tun, um den Verein Alte Neuendorfer Kirche und Neuendorfer Anger e.V. und die evangelische Kirchengemeinde Babelsberg dabei zu unterstützen, eine einvernehmlich vertragliche und kirchenrechtlich zulässige Nutzung für die Alte Neuendorfer Kirche herbeizuführen.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Landeshauptstadt Potsdam ist Eigentümerin der Alten Neuendorfer Kirche in Babelsberg. Mit Vertrag vom 05. Juli 2000 hatte die Landeshauptstadt Potsdam die Alte Neuendorfer Kirche dem Verein Alte Neuendorfer Kirche und Neuendorfer Anger e.V. zur Sanierung und Nutzung überlassen.

 

Am Samstag, dem 08. September 2007 wurde nach der öffentlich-rechtlichen Bauabnahme das sanierte Kirchengebäude feierlich dem Verein zur vertragsgemäß vereinbarten Nutzung freigegeben. In Anwesenheit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, des Generalsuperintendenten der evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam, des Vorsitzenden des Verein Alte Neuendorfer Kirche und Neuendorfer Anger e.V. sowie des Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates der evangelischen Kirchengemeinde Babelsberg wurde wiederholt öffentlich der gemeinsame Wille bekundet, die Alte Neuendorfer Kirche vertragsgemäß und soweit wie kirchenrechtlich möglich und zulässig einer kirchlichen Nutzung zuzuführen. Die lokalen Medien haben hierüber entsprechend berichtet.

Hier ist der Oberbürgermeister gefordert, die beteiligten Parteien dabei zu unterstützen, die entsprechende Umsetzung des Nutzungsvertrages zu realisieren.

 

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