Antrag - 07/SVV/0711
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung eines B-Planes zur Sicherung des öffentlichen Uferweg mit Uferpark und nutzbarer Uferzone entlang der Leipziger Straße, Templiner Straße, Judengraben bis zur Fährstelle zum Kiewitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2007
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10.10.2007
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07.11.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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20.09.2007
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18.10.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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25.09.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird mit der
Erarbeitung eines B-Plans zur Sicherung des
öffentlichen Uferwegs mit nutzbarer
Uferzone entlang der Leipziger Straße, Templiner
Strasse, Judengraben bis zur
Fährstelle zum Kiewitt beauftragt. Als Grundlage der
Planungen soll der bereits vor dem
2. Weltkrieg realisierte Entwurf für den Uferweg zwischen
der Leipziger Straße und
Tornowstraße von Fritsch und Kölle aus dem Jahr 1935
herangezogen werden. Im Rahmen der
Erarbeitung sollen auch die Kosten für die
Herrichtung des Weges und der
Uferzone ermittelt werden.
Die öffentliche Zugänglichkeit und
Nutzung des früheren Uferparks am Luisenhof in der
Templiner Straße sind zu sichern.
Durch Pflegemaßnahmen ist die öffentliche Nutzung
wieder zu ermöglichen.
Erläuterung
Begründung:
Die Auseinandersetzungen um den
Uferweg am Griebnitzsee haben gezeigt, dass es für die
Realisierung einer gewünschten
öffentlichen Nutzung der Uferzone und der Anlage eines
öffentlichen Weges notwendig ist,
frühzeitig die planungsrechtlichen Voraussetzungen und
damit Rechtssicherheit zu schaffen.
Durch die Planungen zur Belebung des Bereiches
südlich des Leipziger Dreiecks und
durch die anhaltende Attraktivität des Standortes
Potsdam ist in den nächsten Jahren
mit einem verstärkten Entwicklungsdruck im Bereich der
Templiner Vorstadt zu rechnen. Um zu
vermeiden, dass die Sicherung öffentlicher Bereiche
und Freiflächen sowie historischer
Sichtzusammenhänge zu spät erfolgen, sollte jetzt ein B55
Plan aufgestellt werden. Mit dem
Rückgriff auf den Plan von Fritsch und Kölle können
Planungszeit und -kosten minimiert
werden. Da hier die notwendigen Grundstücke in der
Hand der LHP bzw. von städtischen
Gesellschaften sind, entstehen anders als am
Griebnitzsee keine Kosten für den
Flächenankauf. Für eine aktive Nutzung durch die Potsdamerinnen und Potsdamer sind allerdings Investitionen
in den Zustand und vor allem
Pflegemaßnahmen notwendig.