Beschlussvorlage - 07/SVV/0810
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42.2 "Kaserne Pappelallee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.10.2007
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07.11.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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17.10.2007
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01.11.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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30.10.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“ gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs.1
und § 13 a Abs.1 Nr.1 BauGB für den Teilbereich Schul- und Hortstandort wird
beschlossen.
Der zu
ändernde Teilbereich wird durch die Pappelallee, Georg-Hermann-Allee,
Jacob-von-Gundling-Straße und August-Bonnes-Straße abgegrenzt.
Erläuterung
Begründung:
Aufstellungsbeschluss zur
1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
- Anlage
1 Kurzeinführung
( 1 Seite)
- Anlage
2 Planskizze
mit Darstellung des geplanten Standortes
Anlage 1
1.
Kurzeinführung
1.1. Anlass und Ziel
der Planänderung
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 05.04.2006 den Bebauungsplan Nr. 42.2
„Kaserne Pappelallee“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 42.2
„Kaserne Pappelallee“ wurde mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im
Amtsblatt am 26.04.2006 rechtsgültig. Mit den darin enthaltenen Festsetzungen
(u. a. für Gewerbe, Mischnutzungen, Wohnen) ist eine abwechslungsreiche
Nutzungsmischung ermöglicht worden.
Die im Zusammenhang mit dem Erfordernis einer 2.
Grundschule im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld eingereichte
Beschlussvorlage 07/SVV/0678 sieht die Beauftragung des Entwicklungsträgers
Bornstedter Feld mit der Errichtung einer dreizügigen Grundschule mit Hort am Standort
Pappelallee westlich der Georg-Hermann-Allee zum Schuljahr 2010/2011 vor.
Die betreffende Fläche ist im rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 42.2 als Gewerbegebiet festgesetzt. Da keine Nachfragen nach
diesen Gewerbeflächen von Investorenseite zu verzeichnen waren, wird eine
zeitnahe Vermarktung dieser Flächen nicht erwartet. Deshalb soll das bisher als
Gewerbegebiet geplante Baufeld als Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung der
Grundschule mit Hort in Anspruch genommen werden. Es bedarf somit der Änderung
des in Kraft gesetzten Bebauungsplanes Nr. 42.2.
Das Änderungsverfahren soll in einem
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Der
Bebauungsplan darf in einem beschleunigten Verfahren geändert werden, da das zu
ändernde Baufeld eine Größe von ca. 18.650 m² hat und damit die Grundfläche,
die festgesetzt werden soll, weniger als 20.000 m² beträgt (§ 13a Abs. 1 Nr. 1
BauGB).
1.2 Vorgesehene Änderungen
Die vorgesehenen
Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Art der Nutzung; die
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzungen werden nicht geändert.
Flankierend erfolgt dazu die Anpassung der textlichen Festsetzungen, der Begründung und des Umweltberichtes. Das BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) findet Anwendung.
1.3 Eingriffe in Natur und
Landschaft
Im beschleunigten
Verfahren gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf
Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1
a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
1.4
FNP-Änderung
Am 02.03.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung die
Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Entwurf, der im
Herbst 2007 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden soll, liegt das
Plangebiet innerhalb gewerblicher Bauflächen. Im Erläuterungsplan „Soziale
Infrastruktur“ ist ein Schulstandort am Standort Pappelallee dargestellt. Aus
dieser Darstellung kann die o. g. Bebauungsplan-Änderung gemäß § 8 Abs. 3 Satz
2 BauGB entwickelt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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