Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0914
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritter Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Umsetzung der Empfehlungen des "Battis-Berichtes"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Bauen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung
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24.10.2007
|
Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:
Dritter Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen des „Battis-Berichtes“
1.
Organisatorische Umsetzung
1.1. Räumliche Zusammenlegung der Fachbehörden
Wie bereits berichtet
ist der Umzug der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSB) in das Haus 1 zum 01.09.2007
erfolgreich abgeschlossen und die
Kommunikation innerhalb des Fachbereiches Stadterneuerung und
Denkmalpflege sowie gegenüber den anderen Fachbereichen im Geschäftsbereich 4
aber auch gegenüber dem Geschäftsbereich 3 hat sich dadurch spürbar erleichtert bzw. verbessert.
Dadurch ist nunmehr die angestrebte weitere Konzentration
der im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligenden Fachbehörden im Haus 1
erfolgt.
1.2. Laufende Fortbildung
der Mitarbeiter im allgemeinen und besonderen
Verwaltungsrecht
Das
erstellte Schulungsprogramm wird derzeit gemeinsam mit den Beteiligten des
Optimierungsprozesses in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der betroffenen
Bereiche im GB 4 und GB 3 weiter entwickelt. Bisher umfasst das
Schulungsprogramm Themen des allgemeinen Verwaltungsrechts (wie z. B.
Verwaltungsverfahrensrecht, Akteneinsichtsrecht usw.) bzw. des besonderen
Verwaltungsrechts (wie z. B. Planungsrecht einschließlich Recht, besonderes
Städtebaurecht, Bauordnungsrecht etc.).
Die Schulungen werden als Inhouse-Veranstaltungen fachbereichs- und
geschäftsbereichsübergreifend erfolgen. Die erste Veranstaltung ist erfolgreich
am 24.9.2007 als Workshop zum Thema „Verwaltungsverfahrensgesetz“ durchgeführt
worden.
1.3.
Qualitätsmanagement
Bauverwaltung
Im Rahmen
des Projekts „Qualitätsmanagement Bauverwaltung“ wurden der erste
Führungskräfteworkshop und die Interviews mit den Mitarbeitern der Unteren
Naturschutzbehörde, der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Unteren
Bauaufsichtsbehörde, der Bereich Planungsrecht und des Bereiches
Stadterneuerung durchgeführt und ausgewertet. Ferner wurden zwischenzeitlich im
Rahmen eines weiteren Führungskräfteworkshops am 04.09.2007 anhand der
vorgenannten Auswertung zu den 6 übergeordneten Zielen (Z.)
Z. 1 Service- und lösungsorientierte
Bauverwaltung
Z. 2 Hohe Qualität der
Arbeitsergebnisse
Z. 3 Reibungsarme Abstimmungs- und
Genehmigungsverfahren
Z. 4 Ausgeprägte Führungskompetenzen auf
alle Leitungsebenen
Z. 5 Kooperation von Bauverwaltung und
Kommunalpolitik
Z. 6 Aktive Öffentlichkeitsarbeit
Vereinbarungen
zu Sofortmaßnahmen und zum weiteren Vorgehen im Prozessplan definiert
und getroffen. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den als Anlage 1 beigefügten Prozessplan verwiesen.
In
Weiterführung der Organisationsgestaltung wurde am 01.10.2007 ein Workshop zur Umsetzung der
Prozessplan-Empfehlungen mit Führungskräften und Mitarbeitern durchgeführt. Die
Umsetzung der Empfehlungen steht aktuell im Mittelpunkt der
Organisationsgestaltung.
1.4. Personalwirtschaftliche Maßnahmen für die Untere
Denkmalschutzbehörde
Im
Bereich der Unteren Denkmalschutzbehörde wird eine zusätzliche
Sachbearbeiterstelle „denkmalpflegerisches Steuerwesen“ für die Bearbeitung von
Steuerbescheinigungen (ab 2008) geschaffen. Durch die neue Sachbearbeiterstelle
werden die Durchlaufzeiten der Anträge wesentlich verkürzt. Weitere
Möglichkeiten zum Abbau der vorliegenden Anträge werden aktuell geprüft.
1.5.
Einrichtung einer Clearingstelle
Das
Konzept für die Einrichtung einer Clearingstelle in der Geschäftsstelle
Stadtentwicklung und Bauen wird am
17. Oktober 2007 im Rahmen eines Workshops mit den Mitarbeitern der betroffenen Bereiche und den Führungskräften
geschäftsbereichsübergreifend (GB 4, GB 3 und GB 1) abgestimmt. Die
Verfahrensstruktur wird anschließend in enger Zusammenarbeit mit der
Mitarbeiterschaft entwickelt, damit diese praktikabel und von nachvollziehbarem
Nutzen für Bürger und Verwaltung ist. Eine begleitete, zeitlich begrenzte
Erprobungsphase der Clearingstelle von Dezember 07 – März 08 ist fester
Bestandteil des Qualitätsmanagements Bauverwaltung.
Die Clearingstelle ist im Rahmen des Beschwerdemanagements
grundsätzlich unabhängige
Anlaufstelle für Antragsteller und beschwerte Dritte (z. B. Nachbarn von
Bauvorhaben) deren Beschwerde sich auf entscheidungsreife (d.h. die
betreffenden Bereiche sollten ihre Voten im Verfahren bereits abgegeben haben)
bzw. beschiedene Anträge bezieht,
· die die Erteilung einer Baugenehmigung (denkmalrechtliche Erlaubnis, Fällgenehmigung, sanierungsrechtliche Genehmigung, Abweichungen nach der BbgBO, Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes eingeschlossen) betreffen oder
· die baugenehmigungsfrei sind, aber für deren Realisierung andere Genehmigungen erforderlich sind oder
·
die
die Erhebung von Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen betreffen
und die somit unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang mit dem Thema „Bauen“ stehen.
Nach Eintritt der
Entscheidungsreife kann die Clearingstelle jederzeit angerufen werden. Im Falle
von parallel laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahren ist die Voraussetzung
für die Einleitung des Clearingverfahrens, dass durch den Beschwerdeführer das anhängige Widerspruchsverfahren zum
Ruhen gebracht bzw. im
Klageverfahren, dem Gericht der außergerichtlichen Einigungsversuch angezeigt
wird.
Die
Clearingstelle hat dabei im
vorgenannten beschriebenen Rahmen
insbesondere drei wesentliche Aufgaben :
·
Das Beschwerdemanagement bei entscheidungsreifen Anträgen im
beschriebenen Rahmen, das bei komplexen Einzelfällen eine klare
verwaltungsinterne Positionierung zum fachlich-verwaltungsrechtlichen Umgang
mit der Beschwerde und zur jeweils geeigneten Kommunikation mit dem
Beschwerdeführer herbeiführt.
·
Die Verhandlungen mit dem Versuch der
konsensualen Beilegung von
Widerspruchsverfahren bzw. zur außergerichtlichen konsensualen Beilegung von Klageverfahren durch eine
verwaltungsinterne fachlich-verwaltungsrechtliche Positionierung sowie die
Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
einschließlich der Abstimmung / Begleitung der erforderlichen Einzelschritte
(Anhörung, Mediation etc.)
·
Die
Auswertung und Evaluierung der in der Clearingstelle behandelten
Einzelfälle und Erarbeitung
notwendiger Lösungsorientierungen für die Zukunft gemeinsam mit den
Beteiligten der Stadtverwaltung.
Im Rahmen
der Vorbereitung der Einrichtung der Clearingstelle werden die detaillierten
Arbeitschritte für die Clearingverfahren präzisiert und die personelle Besetzung der Clearingstelle vorbereitet.
2. Verfahrensoptimierung
2.1. Juristische Beratung im Bereich der
Unteren Denkmalschutzbehörde und der
Unteren Naturschutzbehörde
Wie angekündigt wurde die juristische Beratung der Unteren
Denkmalschutzbehörde (UDSB ) als Sofortmaßnahme installiert. Dadurch konnten Qualitätsverbesserungen
und Erfolge bei der Beilegung von
Streitpunkten bzw. bei der Optimierung von Verwaltungsabläufen in Einzelfällen
erreicht werden.
Bei der Unteren Naturschutzbehörde wird im Rahmen des
Qualitätsmanagements Bauverwaltung überprüft, ob und wie die juristische
Beratung verbessert werden kann.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Punkt 1.3 zum Qualitätsmanagement Bauverwaltung und auf den als Anlage
1 beigefügten Prozessplan verwiesen.
2.2
Grundsätzliche Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips
2.3 Verbesserung der Vorprüfungsroutine sowie frühzeitige Einschaltung der UDSB und anderer Fachbehörden
Hierzu wird auf die Ausführungen unter Punkt 1.3 zum Projekt Qualitätsmanagements Bauverwaltung und auf den als Anlage 1 beigefügten
Prozessplan verwiesen.
2.4
Erarbeitung von Rahmenvorgaben innerhalb der Unteren
Denkmalschutzbehörde für sich wiederholende Problemstellungen
Es wurde eine Regelung zum
Sonnenschutz an Denkmalen für den Bereich festgelegt und ferner eine
Materialsammlung zum aktuellen Thema Solarenergieeinsatz etc. für die
Mitarbeiter zusammengestellt. Am 29.08.07 wurde von zwei Mitarbeitern die
Schulung zum Thema "Energieeinsparung kontra Denkmalpflege" im
Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege wahrgenommen.
2.5.
Softwarebeschaffung für den Einsatz in der Unteren Denkmalschutzbehörde
Die
Softwarebeschaffung für ein Fachverfahren für die Untere Denkmalschutzbehörde
(UDSB) steht unmittelbar vor dem Abschluss. Dieses Fachverfahren soll die
Vorgangsbearbeitung zur Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse bei bauordnungsrechtlich
genehmigungspflichtigen Vorhaben (Konzentrationswirkung) unterstützen.
Besonderes Augenmerk ist dabei darauf gelegt worden, dass diese Software mit dem in der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingeführten Verfahren PRO-BAUG kompatibel ist. Voraussichtlich wird daher das Verfahren „ProDenkmal – Denkmalschutz“ beschafft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86 kB
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