Beschlussvorlage - 07/SVV/0912
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige investive Ausgaben 2007 für ein Drehleiterfahrzeug im Produkt 1260000 - Brandschutz - mit 60 %iger Förderung des MI Bbg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Feuerwehr
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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24.10.2007
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Erläuterung
Begründung:
Der Landeshauptstadt Potsdam wurde mit Schreiben vom
26.06.2007 durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (MI) eine
Zuwendung zur Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges bewilligt. Mit Schreiben
des MI vom 13.08.2007 erhielt die Landeshauptstadt einen korrigierten Änderungsbescheid.
Diese Zuwendung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie
des Ministeriums des Innern zur Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von
Stützpunktfeuerwehren gemäß § 16 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes
(Richtlinie Stützpunktfeuerwehren) vom 25. Januar 2007. Nach den Bestimmungen
sind Berufsfeuerwehren ohne Anerkennungsverfahren als Stützpunktfeuerwehren
anerkannt.
Auf dieser Grundlage wurde am 14.02.2007 von der
Landeshauptstadt Potsdam ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur
Ausstattung einer Stützpunktfeuerwehr an das Ministerium des Innern gestellt.
Beantragt wurde die Förderung eines Hubrettungsfahrzeuges. Die Förderung
beträgt dabei 60% und ist eine nicht rückzahlbare Zuweisung.
Entsprechend dem Änderungsbescheid betragen die Gesamtkosten
für das Hubrettungsfahrzeug 496.608,14 € (Fahrzeugkosten von 506.743,00 €
abzüglich 2 v. H. Skonto in Höhe von 10.134,86 €). Davon sind 297.964,88 €
Landeszuweisungen und 198,643,26 € Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam.
Wichtig für die volle Inanspruchnahme der Zuwendung ist die
Einhaltung der Förderbestimmungen (u.a. Abruf der Fördermittel in Raten
entsprechend der Rechnungslegung, Auszahlung der jeweiligen Mittel innerhalb
von 2 Monaten; Zweckbindung 20 Jahre; Einhaltung der Fristen zum Skontoabzug).
Die Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam kommen aus dem
bisher geplanten Budget des Fachbereiches Feuerwehr. Für die Nutzung der
Fördermittel ist die Einrichtung eines Ein- sowie Auszahlungskontos
erforderlich.
Die im Haushalts-Jahr 2008 hierzu
nötigen Ein- und Auszahlungen, die sich aus dem Zuwendungsbescheid ergeben,
werden bei der bevorstehenden Planung des Haushaltes 2008 berücksichtigt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die gemäß Zuwendungsbescheid
abzurufenden Fördermittel für das Jahr 2007 in Höhe von 208.575,42 € sind
im Konto 1260000.2311110 (FE 1260000.6811000) zu vereinnahmen und zweckgebunden
über das Bestandskonto 1260000. 0711200 Inv.-Nr. 0737000170101 (FA
1260000.7831000) überplanmäßig zu verwenden. Somit wird im HH-Jahr 2007
eine Investitionsauszahlung für Sonderfahrzeuge in Höhe von 708.575,42 €
erfolgen.
Die Auszahlung erfolgt in drei Raten, wovon die ersten zwei
zu je 35 % des Anschaffungswertes im Jahr 2007 fällig werden.
Zu jeder Teilrechnung wird die entsprechende Förderung durch
den FB 37 abgefordert.
Die im Haushalts-Jahr 2008 hierzu
nötigen Ein- und Auszahlungen, die sich aus dem Zuwendungsbescheid ergeben,
werden bei der Planung des Haushaltes 2008 berücksichtigt.
Entsprechend dem Zuwendungsbescheid S.5, 1.Absatz, ist
Skonto geltend zu machen, wodurch sich der Anschaffungswert von 506.743,00 €
auf 496.608,14 € reduziert wird. Sofern Skonto nicht geltend
gemacht wird, ist der Mehrbetrag durch die Stadt Potsdam selbst zu tragen.
Dies sollte im Sinne der wirtschaftlichen und sparsamen
Verwendung der Mittel vermieden werden.