Beschlussvorlage - 07/SVV/0912

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Überplanmäßige Auszahlung aus Investitionstätigkeit in Höhe von 208.575,42 € zur Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiter - DLK 23/12).

 

 

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Der Landeshauptstadt Potsdam wurde mit Schreiben vom 26.06.2007 durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (MI) eine Zuwendung zur Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges bewilligt. Mit Schreiben des MI vom 13.08.2007 erhielt die Landeshauptstadt einen  korrigierten Änderungsbescheid.

 

Diese Zuwendung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie des Ministeriums des Innern zur Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren gemäß § 16 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (Richtlinie Stützpunktfeuerwehren) vom 25. Januar 2007. Nach den Bestimmungen sind Berufsfeuerwehren ohne Anerkennungsverfahren als Stützpunktfeuerwehren anerkannt.

 

Auf dieser Grundlage wurde am 14.02.2007 von der Landeshauptstadt Potsdam ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Ausstattung einer Stützpunktfeuerwehr an das Ministerium des Innern gestellt. Beantragt wurde die Förderung eines Hubrettungsfahrzeuges. Die Förderung beträgt dabei 60% und ist eine nicht rückzahlbare Zuweisung.

 

Entsprechend dem Änderungsbescheid betragen die Gesamtkosten für das Hubrettungsfahrzeug 496.608,14 € (Fahrzeugkosten von 506.743,00 € abzüglich 2 v. H. Skonto in Höhe von 10.134,86 €). Davon sind 297.964,88 € Landeszuweisungen und 198,643,26 € Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Wichtig für die volle Inanspruchnahme der Zuwendung ist die Einhaltung der Förderbestimmungen (u.a. Abruf der Fördermittel in Raten entsprechend der Rechnungslegung, Auszahlung der jeweiligen Mittel innerhalb von 2 Monaten; Zweckbindung 20 Jahre; Einhaltung der Fristen zum Skontoabzug).

 

Die Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam kommen aus dem bisher geplanten Budget des Fachbereiches Feuerwehr. Für die Nutzung der Fördermittel ist die Einrichtung eines Ein- sowie Auszahlungskontos erforderlich.

 

Die im Haushalts-Jahr 2008 hierzu nötigen Ein- und Auszahlungen, die sich aus dem Zuwendungsbescheid ergeben, werden bei der bevorstehenden Planung des Haushaltes 2008 berücksichtigt.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die gemäß Zuwendungsbescheid abzurufenden Fördermittel für das Jahr 2007 in Höhe von 208.575,42 € sind im Konto 1260000.2311110 (FE 1260000.6811000) zu vereinnahmen und zweckgebunden über das Bestandskonto 1260000. 0711200 Inv.-Nr. 0737000170101 (FA 1260000.7831000) überplanmäßig zu verwenden. Somit wird im HH-Jahr 2007 eine Investitionsauszahlung für Sonderfahrzeuge in Höhe von 708.575,42 € erfolgen.

 

Die Auszahlung erfolgt in drei Raten, wovon die ersten zwei zu je 35 % des Anschaffungswertes im Jahr 2007 fällig werden.

Zu jeder Teilrechnung wird die entsprechende Förderung durch den FB 37 abgefordert.

 

Die im Haushalts-Jahr 2008 hierzu nötigen Ein- und Auszahlungen, die sich aus dem Zuwendungsbescheid ergeben, werden bei der Planung des Haushaltes 2008 berücksichtigt.

 

Entsprechend dem Zuwendungsbescheid S.5, 1.Absatz, ist Skonto geltend zu machen, wodurch sich der Anschaffungswert von 506.743,00 € auf 496.608,14 reduziert wird. Sofern Skonto nicht geltend gemacht wird, ist der Mehrbetrag durch die Stadt Potsdam selbst zu tragen.

Dies sollte im Sinne der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Mittel vermieden werden.

 

Loading...