Beschlussvorlage - 07/SVV/0911
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Kirchsteigfeld", Teilbereich Lise-Meitner-/ Clara-Schumann-Str.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung entschieden (s. Anlage 2).
2. Der Satzungsbeschluss des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 18 „Reihenhausbebauung Kirchsteigfeld“ wird im Teilbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 aufgehoben.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).
4. Dem städtebaulichen Vertrag zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ wird zugestimmt (s. Anlage 4)
Erläuterung
Begründung:
Kurzeinführung
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 4.4.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.18 „Kirchsteigfeld“ im Teilbereich Lise-Meitner-/Clara-Schumann-Straße zu ändern (DS 07/SVV/0104).
Gegenstand der 2. Änderung des Bebauungsplans ist die Bebauung mit Doppel- und
Reihenhäusern im südwestlichen Bereich des Kirchsteigfeldes, da die bisherige
Planung mit Geschosswohnungsbau nicht mehr durchführbar ist. Die Bebauung soll
in Anlehnung an die bisherige Bebauung des Kirchsteigfeldes durchgeführt werden
und die begonnene Reihenhausbebauung im Nordwesten ergänzen und
vervollständigen.
Zusammenfassung Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im Zeitraum vom 12. bis zum 26. Juni 2007 wurde zur 2.
Änderung des Bebauungsplans die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die
Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung erfolge im Zeitraum vom 15. Juni bis
16. Juli 2007.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind in
den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Es wurden drei
schriftliche Stellungnahmen abgegeben, von denen eine von 3 Einwendern
unterzeichnet wurde.
Alle Stellungnahmen
beziehen sich hauptsächlich auf die Kirchstraße. Es wird befürchtet,
dass der Ausbau der Kirchstraße nicht als Fahrerschließung erfolgt und die
südwestlich angrenzenden Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
51-1 „Am Silbergraben“ nicht erschlossen werden. Eine Beteiligung (des
Vorhabenträgers der geplanten Bebauung) an den Erschließungskosten müsse
unbedingt erfolgen, eine Verdichtung könne nicht zulasten der Eigentümer
südlich der Kirchstraße gehen.
Abwägungsvorschlag
Die Ausweisung der
Kirchstraße als öffentliche Verkehrsfläche ist in der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 18 nicht geändert worden. Zusammen mit der Ausweisung des
Bebauungsplanes Nr. 51-1 „Am Silbergraben“, der im Dezember 2005 festgesetzt
wurde und angrenzend einen 2,75 m breiten Streifen ebenfalls als öffentliche
Verkehrsfläche vorsieht, wird die Voraussetzung für eine Fahrerschließung in
ausreichender Breite geschaffen.
Im städtebaulichen Vertrag
zum bereits festgesetzten Bebauungsplan Nr. 18 ist die Übernahme der Kosten für
die Anlage eines Fuß- und Radweges vereinbart worden. Dazu hat sich auch der
Rechtsnachfolger, der jetzige Vorhabenträger verpflichtet. Im Rahmen der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 wird für das Plangebiet ebenfalls ein
städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der den Ausbau der Kirchstraße im
Geltungsbereich zwischen Schinkelstraße und Clara-Schumann-Straße in einer
Breite von 3,75 bis 3,80 m sichert. Die nordöstlich an der Kirchstraße
gelegenen Grundstücke werden nicht über diese erschlossen, vielmehr ist hier
ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrten ausgewiesen und die Grundstücke entlang
der Kirchstraße sind mit einer Hecke zu bepflanzen.
Die Ausweisungen der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 18 bewegen sich hinsichtlich der Bebauungsdichte in dem
bisher zulässigen Rahmen und stellen keine, wie von den Einwendern angenommene
Verdichtung dar.
Zwischen Kirchstraße und
Lise-Meitner-Straße soll eine Grünflächengestaltung vorgesehen werden.
Abwägungsvorschlag
Die Gestaltung der
privaten Grünflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Dennoch werden
in der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ wesentliche
Elemente der grünordnerischen Maßnahmen des bisherigen festgesetzten
Bebauungsplanes (Baum- und Obstbaumpflanzungen, Heckenbepflanzung und einen
Mindestanteil an zu pflanzenden Sträuchern) durch textliche Festsetzungen
gesichert. In der öffentlichen Marie-Juchacz-Straße ist das Anpflanzen von Straßenbäumen
festgesetzt.
Darüber hinaus werden
Vorschläge zur Korrektur des Bebauungsplanes Nr. 51 -1 “Am Silbergraben“
hinsichtlich einer Verdichtung gemacht, die nicht Gegenstand der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 18 sind.
Im Ergebnis führt die Abwägung
der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit nicht zur Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18.
Stellungnahme der Behörden
Lediglich ein Träger, die
Energie und Wasser Potsdam GmbH gab Hinweise, die aber keine Auswirkung auf den
Änderungsplan haben, sondern im Rahmen der Ausführungsplanung zu
berücksichtigen sind. Einzelne Hinweise zur Regenwasserkanalisation und
Fernwärme werden redaktionell in der Begründung Kap. 1.3.4 Technische
Grundlagen, Ver- und Entsorgung aufgenommen.
In den
anderen beiden Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18
„Kirchsteigfeld“ wurden keine Bedenken geäußert.
Im Ergebnis führte die
Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden zu keiner
Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der
Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a Abs. 2 (1) BauGB und Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB
Entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung nicht zu ändern.
Zur Umsetzung der Planung soll der beiliegende
städtebauliche Vertrag abgeschlossen werden. Mit dem Satzungsbeschluss soll für
den Geltungsbereich der Planänderung zugleich der Satzungsbeschluss des
Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 18 „Reihenhausbebauung Kirchsteigfeld“ für
diesen Teilbereich aufgehoben werden.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 18 gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt entstehen durch die Umsetzung des
Bebauungsplans nicht. Der Erwerber hat sich zur Übernahme der Kosten für die
Planungs-leistungen (externe sowie nicht hoheitliche Verwaltungsaufgaben) zur
Änderung des Bebauungsplanes bereiterklärt. Des weiteren hat er sich im
städtebaulichen Vertrag verpflichtet, die Herstellung der Kirchstraße im
Geltungsbereich der 2. Änderung
des Bebauungsplanes vollständig zu finanzieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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