Anfrage - 07/SVV/0926

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Durch den Pächter der gastronomischen Einrichtung im Kopfbau des Marstallgebäudes an der Friedrich-Ebert-Straße wird der für die Fußgänger geschaffene Durchgang zur Kreuzung Friedrich-Ebert- / Breite Straße für die gastronomische Versorgung außerhalb  des Gastraumes genutzt.  Dadurch wird der Durchgang für die Fußgänger stark eingeschränkt und es tritt eine Gefährdung auf, da viele Passanten den außerhalb des Gebäudes entlang führenden Radweg benutzen, um zur Ampelkreuzung zu gelangen.  Zudem ist der Pflegezustand dieses Bereiches unbefriedigend.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wurde dem Gaststättenpächter eine Genehmigung für die Nutzung von Außenflächen zur gastronomischen Versorgung erteilt?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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