Beschlussvorlage - 01/SVV/0127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.881.039,83 DM in der HHST 62500.98704 "Neuschaffung von Wohnraum" wird zugestimmt.

 

Deckungsquelle :

 

Einnahmehaushaltsstelle 62100.35000            1.731.039,83 DM

Einnahmehaushaltsstelle 62100.35001     150.000,00 DM

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Erläuterung

Die in der Einnahmehaushaltsstelle 62100.35000 aufgelaufenen Mittel - entsprechend der zweiten Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweite Zweckentfremdungsverbot - Verordnung-ZwVbV) vom 11. März 1998 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur zweiten Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (VV-2.ZwVbV) vom 04. September 1998 - in Höhe von 1.881.039,83 DM (und noch weitere eingehende Einnahmen im Jahre 2001)  sollen als überplanmäßige Mittel der Ausgabehaushaltsstelle 62500.98704 "Neuschaffung von Wohnraum aus dem Bestand" zur Verfügung gestellt werden.

Auf Grundlage Ziffer 7.3.6 der VV-2. ZwVbV sind die Ablösebeträge der Ausgleichzahlungen den Gemeinden zur Schaffung neuen Wohnraums zur Verfügung zu stellen. Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde 1997 die "Riichtlinie zur Schaffung zusätzlichen Wohnraum aus dem Bestand (SZW) beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 10 vom 20. Oktoober 1997). In den Jahren 1998-2000 wurden daraufhin öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen, die in 2001 zur Auszahlung kommen.

 

Im eiinzelnen handelt es sich um folgende Verträge :

 

Förderobjekt                Geförderte WE                       Fördermittel (DM)

Dortustr.7                    14                                            678.989,94

Kita Stern II                  8                                              644.598,00

A.-Einstein-Str.15  4                                              80.747,00

Birkenstr. 6                  1                                              39.000,00

Lindenstr. 19               1                                              49.000,00

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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