Beschlussvorlage - 01/SVV/0127
Grunddaten
- Betreff:
-
überplanmäßige Ausgaben für die HHST "Neuschaffung von Wohnraum"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- IV.2-68.3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2001
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Erläuterung
Die in
der Einnahmehaushaltsstelle 62100.35000 aufgelaufenen Mittel - entsprechend der
zweiten Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweite
Zweckentfremdungsverbot - Verordnung-ZwVbV) vom 11. März 1998 in Verbindung mit
der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und
Verkehr zur zweiten Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum (VV-2.ZwVbV) vom 04. September 1998 - in Höhe von 1.881.039,83 DM (und
noch weitere eingehende Einnahmen im Jahre 2001) sollen als überplanmäßige Mittel der Ausgabehaushaltsstelle
62500.98704 "Neuschaffung von Wohnraum aus dem Bestand" zur Verfügung
gestellt werden.
Auf
Grundlage Ziffer 7.3.6 der VV-2. ZwVbV sind die Ablösebeträge der
Ausgleichzahlungen den Gemeinden zur Schaffung neuen Wohnraums zur Verfügung zu
stellen. Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde 1997 die "Riichtlinie
zur Schaffung zusätzlichen Wohnraum aus dem Bestand (SZW) beschlossen
(veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 10 vom 20. Oktoober 1997).
In den Jahren 1998-2000 wurden daraufhin öffentlich-rechtliche Verträge
abgeschlossen, die in 2001 zur Auszahlung kommen.
Im
eiinzelnen handelt es sich um folgende Verträge :
Förderobjekt Geförderte
WE Fördermittel
(DM)
Dortustr.7 14 678.989,94
Kita
Stern II 8 644.598,00
A.-Einstein-Str.15 4
80.747,00
Birkenstr.
6 1
39.000,00
Lindenstr.
19 1
49.000,00