Beschlussvorlage - 07/SVV/0938
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet "Am Findling"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.11.2007
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Erläuterung
Anlage 1
1.
Geltungsbereich
Das Gebiet bildet das städtebauliche Scharnier zwischen der
Sanierungsmaßnahme „Babelsberg-Süd“ und dem Entwicklungsbereich
„Babelsberg“. (Anlage 1)
Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt.
- im Süden
durch die südliche Begrenzungslinie der Großbeerenstraße unter Einschluss
der
Grundstücke Großbeerenstraße 103 und Fr.-Zubeil-Straße 2 und 4;
- im Westen durch die Grenze des förmlich festgesetzten
Sanierungsgebietes „Babelsberg-Süd“;
- im Norden durch die Grenze zwischen den Grundstücke
Kopernikusstraße und Heideweg
unter
Einschluss der Grundstücke Pestalozzistraße 2, 4, 6, 8 und 10;
- im Osten durch die Grenze zwischen den Grundstücken
Heideweg 20A/ 20B, Pestalozzistraße
1, 3, 5,
Großbeerenstraße 92, 94, 96, 98, 100, 102 und den nördlich und östlich
anschließenden Grundstücken Heideweg und Großbeerenstraße.
Die grundstückscharfe Umgrenzung ist der beifügten Karte zu
entnehmen (Anlage 2)
2. Ausgangssituation
Die Sanierungsmaßnahme „Babelsberg-Süd“ ist weit
fortgeschritten. Insbesondere im Sanierungsgebiet wurden die Substanzschwächen
der Mehrzahl der Objekte durch umfassende Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen bereits behoben. Diese positive Entwicklung strahlt
aber nur begrenzt auf unmittelbar angrenzende Bereiche aus.
So bestehen wesentliche städtebauliche Missstände im Gebiet
um den Findling.
Der überwiegende Teil der Gebäude weist einen mittleren bis
großen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf auf.
Die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität des öffentlichen
Raumes wird seiner städtebaulichen Bedeutung nicht gerecht. Der
siedlungsgeschichtliche Fixpunkt - das denkmalgeschützte Heidehaus
(Großbeerenstraße 98 A) - ist leer stehend und ohne weitergehende Intervention
dem Verfall preisgegeben.
Die Gebäude Großbeerenstraße 103 und 105/ Fr.-Zubeilstraße 2
und 4 sind zum überwiegenden Teil leer stehend.
Der Gebäudekomplex Großbeerenstraße 92, 94, 96, 98, 100,
102, Pestalozzistraße 1, 3, 6 und Heideweg 20A/ 20B bedarf einer
durchgreifenden Modernisierung, um seinen Wohnwert zu erhalten.
3. Denkmalschutz:
In die Denkmalliste des Landes Brandenburg sind im bezeichneten Gebiet bisher folgende Objekte eingetragen:
„Siedlung am Findling einschl. Grünflächen, Heidehaus und
Findling“
(davon im VU-Bereich: Großbeerenstraße 92, 94, 96, 98, 100,
102; 89 A, Heideweg 20A, 20B, Pestalozzistraße 2, Kopernikusstraße 48, 50, 52
und 54).
Denkmalwert sind darüber hinaus die zum gleichen Ensemble
gehörenden Objekte Pestalozzistraße 1,3 und 5.
4. Ziele:
Ziel der Untersuchung nach § 141, BauGB ist es, unter
Berücksichtigung der Auswirkungen für
die Betroffenen und unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
festzustellen, ob mit den Instrumenten des besonderen Städtebaurechts die
Mängel und Missstände behoben werden können und ob das Verfahren durchführbar
ist. Das Ergebnis der vorbereitenden
Untersuchungen wird der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung über das
weitere Verfahren vorgelegt. Dabei ist auch darüber zu entscheiden, ob eine
städtebauliche Sanierung im vereinfachten oder im umfassenden Verfahren
durchgeführt werden soll.
5. Hinweise:
Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen
ist nicht gleichzusetzen mit dem
Beschluss über die förmliche Festsetzung eines Sanierungsgebietes. Diese bedarf
der gesonderten Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die förmliche
Festsetzung eines Sanierungsgebietes.
Gemäß § 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter
und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder
Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der
Landeshauptstadt Potsdam oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu
erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines
Gebietes bzw. der städtebaulichen Entwicklung eines Bereiches oder zur
Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich sind. An
personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre
persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich,
namentlich über die berufs-, Erwerbs und Familienverhältnisse, das Lebensalter,
die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen
Bindungen erhoben werden.
Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen ist gemäß § 137, BauGB die Erörterung der Situation und des weiteren Verfahrens mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen.
Gemäß § 141, Abs 2 BauGB ist ab dem Zeitpunkt der
öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn vorbereitender
Untersuchungen § 15, BauGB auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne von §
29 Abs. 1, BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend
anzuwenden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Untersuchungen werden zum Teil in der Verwaltung
durchgeführt; bedürfen aber für spezifische Aufgaben einer externen
Auftragsvergabe.
Dafür werden anhand von Vergleichswerten (VU für die Gebiete
Am Kanal/Stadtmauer und Obelisk) max. 10.000 € veranschlagt.
Die Finanzierung soll im Rahmen des Haushaltsjahres 2008,
vorbehaltlich der Bestätigung des Planansatzes erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137 kB
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