Beschlussvorlage - 07/SVV/0942

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam (Dritte Rettungsdienstgebührenänderungssatzung)

 

Der Stellenplan 2007 ist mit Wirkung vom 01.01.2008 dahingehend zu ändern, dass die folgenden  Stellen eingerichtet werden:

372 501 20 Einsatzkraft Rettungsassistent, 1,00 VZE - Stellenwert E8 TVöD/TVÜ-VKA

372 501 21 Einsatzkraft Rettungsassistent, 1,00 VZE - Stellenwert E8 TVöD/TVÜ-VKA

372 501 22 Einsatzkraft Rettungsassistent, 1,00 VZE - Stellenwert E8 TVöD/TVÜ-VKA

372 501 23 Einsatzkraft, 1,00 VZE - Stellenwert E 6 TVöD/TVÜ-VKA

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Ergebnis der im Fachbereich Feuerwehr durchgeführten Kosten-/Leistungsrechnung wurde der neue Gebührentarif zur Satzung im Anhörungsverfahren mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen des Landes Brandenburg abgestimmt.

Die Gebühren wurden bezogen auf Rettungsmittel, getrennt nach Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), Rettungstransportwagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW), unter Bezug auf die voraussichtlichen Einsatzzahlen für ein Jahr, ermittelt.

 

Die Erhöhung des Stellenvolumens um 4,00 VZE begründet sich aus der veränderten Fahrzeugvorhaltung ab dem genannten Zeitpunkt. Diese beruht auf dem von den Kostenträgern (Krankenkassen) in Auftrag gegebenen Rettungsdienstgutachten vom 16.04.2007 der Firma FORPLAN.

Es kann davon ausgegangen werden, dass zum Inkraftsetzungstermin der Dritten Rettungsdienstgebührenänderungssatzung noch keine Haushaltssatzung für 2008 vorliegt.

Um die Voraussetzungen für die Inkraftsetzung zu schaffen, ist es notwendig, den Stellenplan der Haushaltssatzung 2007 zu verändern. Unter Bezugnahme auf die Ausnahmegenehmigung vom Dez. 2006 kann der Entwurf der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV) vom 24.05.2006 angewandt werden.

Nach § 8 GemHV bedarf die nachträgliche Änderung des Stellenplanes des Beschlusses der Gemeindevertretung und ist der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Die Erweiterung ist um die nachfolgenden Stellen notwendig:

 

372 501 20     

372 501 21

372 501 22            Einsatzkraft, Rettungsassistent,

                        Soll-AZ                                     1,00 VZE = 40 Std.

                        Stellenwert                                         Vc BAT-O = E 8 TVöD/TVÜ-VKA

                        Unterprodukt                                       1270000

 

372 501 23             Einsatzkraft

Soll-AZ 1,00 VZE = 40 Std.

Stellenwert VIb BAT-O = E 6 TVöD/TVÜ-VKA

Unterprodukt 1270000

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist entsprechend § 10 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes verpflichtet, den Rettungsdienst wirtschaftlich und kostendeckend durchzuführen.

Die vorliegenden Gebühren sichern die vollständige Deckung der Kosten und Aufwendungen des Rettungsdienstes.

 

Die Mehrkosten für die 4 Stellen sind Bestandteil der Dritten Rettungsdienstgebührenänderungs-satzung und werden in voller Höhe über die Gebühreneinnahmen refinanziert.

 

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Anlagen

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