Antrag - 07/SVV/0957
Grunddaten
- Betreff:
-
Energiepass
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Einreicher*:
- Fraktion Familien-Partei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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Erläuterung
Begründung:
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965
erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab 1. Juli 2008 einen
Energieausweis vorlegen. Ab 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude. Für
Büro- und andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder
Vermietung ab 1. Juli 2009 verpflichtend. In Gebäuden mit mehr als 1000
Quadratmeter Nutzfläche müssen Energiesparausweise dann gut sichtbar ausgehängt
werden.